Korruption im Gesundheitswesen soll bestraft werden: Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hat dafür ein Konzept erarbeitet, das nun den Fraktionen vorgelegt werden soll. Eine entsprechende Änderung des Fünften Sozialgesetzbuches soll noch in diesem Sommer verabschiedet werden.
Die Gesetzesänderung soll nicht nur für Ärzte, sondern für alle Leistungserbringer gelten, die an der Untersuchung und Behandlung von Kassenpatienten mitwirken. Unabhängig von der Art der Berufsausübung – freiberuflich, angestellt oder gewerblich – soll ihnen die unzulässige Vorteilsannahme und -gewährung verboten werden. Darunter fallen etwa offene oder verdeckte Zahlungen, geschenkte oder sehr billig überlassene Geräte und Materialien, kostenlose Schulungsmaßnahmen oder zur Verfügung gestellte Räume und Personal. Auch Unternehmensbeteiligungen sollen verboten werden, wenn die Geschäftsbeziehung das Verordnungs- oder Zuweisungsverhalten beeinflusst.
Doch konkrete Grenzen zwischen legitimen Zuwendungen und strafwürdiger Korruption wird die Gesetzesänderung nicht definieren. „Die Gerichte legen die Gesetz aus“, sagte Bahr. „Besonders schwere Verstöße gegen das Zuwendungsverbot“ sollen unter Strafe gestellt werden. Den Leistungserbringern droht dann entweder eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Geringwertige Zuwendungen, bei denen eine Beeinflussung des Verhaltens ausgeschlossen sei, fielen hingegen nicht unter die Neuregelung. „Es geht nicht um die Pralinenschachtel zu Weihnachten“, sagte Bahr.Delikte sollen – entsprechend den Vorschriften zu Bestechung im geschäftlichen Verkehr – grundsätzlich nur auf Antrag verfolgt werden. Einen Strafantrag sollen betroffene Versicherte, deren Kassen, die berufsständischen Kammern und Verbände des jeweiligen Leistungserbringers und Mitbewerber stellen können. Bei besonderem öffentlichen Interesse können die Staatsanwaltschaften aber auch selbst tätig werden.
Im Juni hatte der BGH entschieden, dass niedergelassene Ärzte weder als Amtsträger noch als Beauftragte der Kassen für korruptives Verhalten belangt werden können. Danach seien viele Ermittlungen eingestellt worden, die nun wieder aufgenommen werden müssten, erklärte Bahr.
Bahr betonte, Ärzte nicht unter Generalverdacht stellen zu wollen. Wenige Fälle seien aber Anlass genug, gegen Korruption im Gesundheitswesen vorzugehen. Aber wenigstens die Fälle von Korruption, die vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt worden seien, müssten auch bestraft werden. Andernfalls sei dies eine Einladung für alle Ärzte, die sich korrekt verhielten.
Die geplante Gesetzesänderung soll die Voraussetzungen für die Strafverfolgung schaffen, damit anschließend auch berufsrechtliche Strafen verhängt werden können. Dafür reiche es aus, wenn es Regelungen im Nebenstrafrecht gebe, so Bahr. Dazu gehören alle Strafnormen, die nicht im Strafgesetzbuch verankert sind – also beispielsweise auch das im Apothekengesetz verankerte Verbot, eine Apotheke ohne Betriebserlaubnis zu führen.
Die Ärzteschaft begrüßt das Gesetz grundsätzlich. Professor Dr. Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, kritisierte jedoch, dass die Krankenkassen nicht adressiert werden: „Denn ihr Verhalten muss dringend auf den Prüfstand, sei es bei fragwürdigen Rabattverträgen oder bei sogenannten Abrechnungsoptimierungen.“
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