Arzneimittelkosten

Beske: Zuzahlung bis 20 Euro

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Der Leiter des Instituts für Gesundheits-System-Forschung (IGSF), Professor Dr. Fritz Beske, hat Vorschläge für neue Zuzahlungsregeln in der gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gemacht. Der Kieler Gesundheitsexperte fordert beispielsweise bei den Zuzahlungen für Arzneimittel eine höhere Selbstbeteiligung der Patienten. Die heute bei zehn Euro liegende Zuzahlungsgrenze für verschreibungspflichtige Arzneimittel sollte seiner Meinung nach auf 20 Euro angehoben werden.

Der Leiter des Kieler Instituts begründete seinen Vorstoß gegenüber APOTHEKE ADHOC damit, dass die bisherige Regelung kaum zur Finanzierung der GKV beigetragen hat. Eine Erhöhung der Selbstbeteiligung sei daher nötig, so Beske weiter. An dem derzeitigen Mindestzuschlag von 5 Euro pro Arzneimittel und der prozentualen Komponente von 10 Prozent will Beske allerdings nicht rütteln.

Darüber hinaus fordert Beske die Abschaffung der Praxisgebühr in der heutigen Form. Seiner Meinung nach sollten die 10 Euro künftig erst ab dem vierten Arztbesuch pro Quartal erhoben werden. Zur Begründung sagte Beske, die jetzige Praxisgebühr habe ihre Steuerungswirkung verfehlt. Es sei zwar eine Finanzierungswirkung in der GKV erreicht worden, doch der bürokratische Aufwand sei zu hoch. Hausbesuche von Ärzten sollten Beske zufolge allerdings künftig mit 10 Euro extra entlohnt werden und direkt in die Tasche des behandelnden Arztes gehen.

Der Kieler Gesundheitsexperte rät zudem, die Belastungsgrenze für chronisch Kranke bei Zuzahlungen von derzeit 1 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen auf 2 Prozent anzuheben. Weiterhin plädiert er dafür, die Begrenzung der Zuzahlung bei Krankenhausbehandlungen auf 28 Tage abzuschaffen.

Das IGSF hält eine Trennung von Grund- und Zusatzleistungen in der GKV für erforderlich. Dabei sollen alle über die Grundversorgung hinausgehenden Kassenleistungen von den Versicherten privat bezahlt werden.

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