Bertelsmann-Stiftung: Dispensierrecht für Rettungsdienste Patrick Hollstein, 28.10.2024 14:37 Uhr
Mit der Notfallreform soll ein beschränktes Dispensierrecht eingeführt werden: Besteht kein Vertrag mit einer Apotheke, sollen Ärzte in sogenannte Integrierten Notfallzentren (INZ) ihren Patientinnen und Patienten bestimmte Medikamente mitgeben dürfen. Der Bertelsmann-Stiftung geht das nicht weit genug; sie fordert auch ein Dispensierrecht für Rettungsdienste.
Auf Initiative der Bertelsmann-Stiftung hat unter der fachlichen Leitung von Dr. Janosch Dahmen (Grüne) ein Expertenpanel verschiedene Vorschläge erarbeitet, um die Berufe im deutschen Rettungsdienst aufzuwerten, Prozesse zu vereinheitlichen und Aufgaben effizienter zu verteilen. Zentral sind in diesem Kontext auch strukturelle Veränderungen.
So werden in dem Papier unter anderem „fehlende diagnostische und therapeutische Handlungsmöglichkeiten“ kritisiert. Dazu gehörten neben der PoC-Labordiagnostik auch die intravenöse Antibiotikagabe sowie die Ausgabe von Medikamenten. Vielfach müssten auch Patientinnen und Patienten in ein Krankenhaus transportiert werden, die unter besseren Voraussetzungen auf andere Weise medizinisch besser und ressourceneffizienter versorgt werden könnten.
Vorschlag der Expertinnen und Experten ist es daher, den Sanitätern einen Arzneimittelkoffer mitzugeben: „Eine beschränkte Möglichkeit zur Dispensierung für den Rettungsdienst über die Abgabe definierter mitgeführter Medikamente (so heute schon im Rahmen der Gemeindenotfallsanitäter-Modelle) oder eine telefonische beziehungsweise telemedizinische Freigabe durch den Ärztlichen Bereitschaftsdienst der KV ermöglichen einen höheren Anteil fallabschließender Behandlungen. Bei Zweifeln an der Notwendigkeit einer Krankenhauseinweisung kann das rettungsdienstliche Fachpersonal vor Ort durch telemedizinische Unterstützung seine Diagnostik und Therapie ärztlich absichern oder den Patientinnen und Patienten eine direkte telemedizinische ärztliche Konsultation anbieten.“
Die Ausbildung für Rettungssanitäter soll vor diesem Hintergrund um mindestens zwei Monate verlängert und bundeseinheitlich strukturiert werden. Außerdem sollte die Ausbildung zumindest in Teilen akademisiert werden und in einem Bachelor-Abschluss münden. „Ziel ist es, den Notfallsanitätern mehr Kompetenzen zu vermitteln, damit sie Patienten betreuen können, deren Beschwerden zwar komplex sind aber keinen akut lebensbedrohlichen Notfall darstellen.“
„Das heutige Arbeitsverhältnis zwischen den Berufen des Rettungsdienstes zeichnet sich durch fehlende Standards und einen Flickenteppich an Aufgabenverteilungen aus, der eine gute Notfallversorgung schwierig bis unmöglich macht“, kommentiert Jan Böcken, Gesundheitsexperte der Bertelsmann-Stiftung, die Vorschläge.