Bernhard fordert Gegenleistung Alexander Müller, 04.07.2008 13:11 Uhr
Im Bundesrat wurde heute Vormittag die bayerische Initiative zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln besprochen. Bayerns Gesundheitsminister Dr. Otmar Bernhard (CSU) sagte, gerade bei hochwirksamen Arzneimitteln sei es wichtig, dass „vier Augen, die des Arztes und die des Apothekers“, die Abgabe kontrollierten. Um die Qualität der Vor-Ort-Versorgung sicherzustellen, sollen im Gegenzug verpflichtende Maßnahmen gesetzlich verankert werden.
„Der Apotheker vor Ort hat gegenüber dem Versandhändler einen klaren Vorteil: Er kennt den Patienten persönlich“, sagte der bayerische Gesundheitsminister. Dies biete mehr Sicherheit als ein „anonymer online-Bereich“. Abholstellen in Drogeriemärkten halte Bernhard „ohnehin für unsäglich“. Er warnte vor der wachsenden Gefahr gefälschter Arzneimittel aus dem Internet: „Mit einem Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln graben wir der Fälscherszene das Wasser ab.“ Heute hätten Patienten keine Chance, illegale Versandapotheken zu erkennen. Das Internet sei deshalb das größte Einfallstor im illegalen Arzneimittelhandel.
Doch Bernhard hatte für die niedergelassenen Apotheken nicht nur freundliche Worte: Auch hier gebe es Defizite bei der Beratung. In der Novelle der Apothekenbetriebsordnung sollten deshalb zügig „klare Vorgaben“ für die Qualitätssicherung verankert werden. Laut ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände sind solche Forderungen nach verpflichtenden Maßnahmen schon länger im Gespräch. Konkrete Vorschläge seien aber noch nicht bekannt. Das bundesweit einheitliche Qualitätssiegel dürfte den Vorstellungen entgegenkommen, so eine ABDA-Sprecherin gegenüber APOTHEKE ADHOC.
Der Staatssekretär im Gesundheitsministerium, Dr. Klaus Theo Schröder, sprach sich gegen ein Rx-Versandverbot aus. Schröder betonte, dass die Versorgung in Deutschland durch legale Versandhändler sicher sei. Ein Verbot würde aus seiner Sicht den Internethandel mit gefälschten Arzneimitteln sogar noch verstärken. Es gebe keine Anzeichen, dass die flächendeckende Versorgung in Deutschland durch Versandapotheken gefährdet sei, so Schröder.
Ein Rx-Versandverbot birgt aus Sicht des Staatssekretärs zudem die Gefahr der Inländerdiskriminierung, da niederländische Versandapotheken deutsche Patienten zulasten der Krankenkassen weiterhin mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln versorgen dürften. „Ein Mehr an Sicherheit würde es also nicht geben“, sagte Schröder und plädierte dafür, den Antrag abzulehnen.
Der Antrag wurde wie erwartet in die Fachausschüsse verwiesen. Federführend sind dabei der Gesundheits- und der Wirtschaftsausschuss.