Die Berliner Apotheker begrüßen die Pläne der Regierungskoalition, nach denen per Änderung des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) alle Zuwendungen verboten werden sollen, die entgegen den arzneimittelrechtlichen Preisvorschriften gewährt werden. Damit würden Arzneimittelpreisrecht und Wettbewerbsrecht vereinheitlicht, heißt es in einer Resolution, die die Delegiertenversammlung der Apothekerkammer gestern verabschiedet hat.
Jedes Gewähren von Vorteilen im Zusammenhang mit der Abgabe von preisgebundenen Arzneimitteln sei ein Verstoß gegen die arzneimittelrechtlichen Preisbildungsvorschriften.
Die Gerichte könnten den Widerspruch von Arzneimittelpreisrecht und Wettbewerbsrecht nicht selbst auflösen, weil sie die Rx-Boni nach unterschiedlichen Gesetzen zu beurteilen hätten, mit denen der Gesetzgeber verschiedene Ziele verfolge.
„Der Gesetzgeber hat erkannt, dass sein Handeln für die Einheitlichkeit der Rechtsordnung erforderlich ist“, heißt es. Mit der geplanten Änderung stelle die Koalition ihre Wertentscheidung für die Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung mit Arzneimitteln eindeutig klar. Zusammen mit dem Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) sei dies ein „wirksames Paket zur Erhaltung der wohnortnahen Arzneimittelversorgung“.
Die Berliner Kammer selbst will weiter berufsrechtlich gegen Rx-Boni vorgehen.
APOTHEKE ADHOC Debatte