Versandapotheken

Berlin knickt vor EU-Kommission ein

, Uhr

Die Bundesregierung hat ihre Meinung zum Versandverbot für Tierarzneimittel überraschend geändert: Nach Informationen von APOTHEKE ADHOC will Berlin wegen des Drucks aus Brüssel den Versandhandel mit Arzneimitteln für Haustiere erlauben. Das von der EU-Kommission angedrohte Vertragsverletzungsverfahren ist damit vom Tisch.

In ihrem Antwortschreiben an die EU-Kommission teilte die Bundesregierung Anfang Oktober mit, dass sie nach erneuter Prüfung bereit sei, rechtliche Anpassungen vorzunehmen. Durch Änderungen im Arzneimittelgesetz soll der Versandhandel für nicht-verschreibungspflichtige Veterinärarzneimittel erlaubt werden, sofern die behandelnden Tiere nicht der Gewinnung von Lebensmitteln dienen. Außerdem soll der Eigenimport von Tierarzneimitteln für mitgeführte Tiere ermöglicht werden.

Das Einlenken aus Berlin, für das neben Gesundheits- und Wirtschaftsministerium offenbar auch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) verantwortlich ist, kam buchstäblich in letzter Minute: Einen Tag nach Eingang des Schreibens endete die Nachfrist.

Im Rahmen eines Pilotverfahrens war das Thema seit Juli schriftlich und mündlich zwischen Kommission und Bundesregierung erörtert worden. Noch im September hatte Berlin das Versandverbot aus Gründen des Gesundheits-, Tier- und Verbraucherschutzes verteidigt. Weil Tiere nicht mitteilen könnten, was ihnen fehlt, komme es auf die besondere Bedeutung der Beratung durch Apotheker und Tierärzte an, so der Tenor.

Die Kommission gab sich damit nicht zufrieden: Das Problem der „fehlenden differenzierten Ausdrucksmöglichkeit“ sei keine Besonderheit des Tieres, sondern könne bei Kleinkindern genauso auftreten. „Insofern überzeugt die Argumentation der Bundesregierung, die die Unterschiede zwischen Human- und Tierarzneimitteln betont, nicht“, konterte die Kommission die Rechtfertigung aus Berlin.

Dem hatte die Bundesregierung nichts mehr entgegenzusetzen. Im Rahmen des regulären Gesetzgebungsverfahrens sollen nun die entsprechenden Vorschriften geändert werden. Da das mindestens ein Jahr dauern kann, muss Berlin Brüssel über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten. Beim Einzelimport will die Bundesregierung bis dahin „bei den für die Überwachung der arzneimittelrechtlichen Vorschriften zuständigen Ländern auf diese Auslegung hinwirken“.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr zum Thema
Trotz ordentlicher Dokumentation
Engpass-Retax: „Wie ein Schlag ins Gesicht“
Mehr aus Ressort

APOTHEKE ADHOC Debatte