Die Apothekerkammer Berlin will ihre Beitragsordnung überarbeiten. Ziel ist es, den Kammerbeitrag gerechter zwischen Inhaberinnen und Inhabern auf der einen und Angestellten auf der anderen Seite zu verteilen. Die Idee eines einkommensabhängigen Beitrags ist zwar wohl vom Tisch. Aber offenbar sind Möglichkeiten vorgesehen, unter Nachweis seines Einkommens eine Reduzierung zu beantragen. Zur Prüfung der Anträge soll eine neue Stelle geschaffen werden.
Schon in den Sondierungsgesprächen hatte sich die von Kammerpräsidentin Dr. Ina Lucas angeführte Koalition aus drei Listen darauf verständigt, den Kammerbeitrag umzustellen. Denn derzeit zahlen Angestellte nur 194 Euro, während Inhaberinnen und Inhaber mit einem Basisbeitrag von 330 Euro zuzüglich dem 0,00029-Fachen des Umsatzes und dem 0,0014-Fachen des Rohrertrags aus dem vorvergangenen Jahr zur Kasse gebeten werden.
Weil in der Hauptstadt viele Approbierte in der Industrie und Verwaltung arbeiten und dort hohe Gehälter gezahlt werden, sollen die Angestellten stärker zur Kasse gebeten werden. Grundlage sollte nach den ursprünglichen Plänen künftig das individuelle Einkommen bilden. Doch jetzt wurden Vorschläge, die von einer Arbeitsgruppe erarbeitet wurden, überraschend verworfen.
Stattdessen beschloss die Delegiertenversammlung am Dienstag einen Vorschlag des Vorstands, der einen einheitlichen Beitrag von 294 Euro vorsieht. Während Angestellte damit fast 100 Euro mehr zahlen müssen, sinkt der Basisbeitrag für die Inhaberinnen und Inhaber zwar ein wenig. Dafür wird künftig der Rohertrag stärker herangezogen; der Umsatz spielt dagegen keine Rolle mehr.
Noch sind nicht alle Änderungen beschlossen, neben der Satzung sind auch Beitragsordnung und Beitragsstaffel zu ändern. Fest steht aber wohl schon, dass es die Möglichkeit geben wird, unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Beitragsermäßigung zu stellen. Das ist zwar auch heute schon möglich, etwa wenn das Bruttoeinkommen unter 30.000 Euro (75 Prozent) oder unter 10.200 Euro (50 Prozent) liegt.
Aber offenbar rechnet man mit einem erhöhten Antragsvolumen: Denn für Teilzeitkräfte sollen wohl zahlreiche Ausnahmetatbestände geschaffen werden, weshalb die Kammer wohl zusätzliche Rückstellungen bilden muss. Jedenfalls soll in der Geschäftsstelle eine weitere Position geschaffen, die Sorge dafür tragen soll, dass der Kammerbeitrag wirklich gerecht verteilt wird.