Wenn Kunden nachts in die Apotheke kommen, dürfen die Apotheker 2,50 Euro zusätzlich berechnen. Bei den Ärzten gibt es ein solches Steuerungsinstrument nicht – entsprechend niedrig ist die Hürde offenbar für viele Patienten. Um den „Missbrauch“ einzudämmen, fordern die Mediziner eine Notdienstgebühr von ihnen. Auch wenn das Geld nicht in der Praxis bleiben soll, finden die Krankenkassen den Vorstoß unmöglich.
„Wir wollen bei den Patienten ein kritisches Bewusstsein schaffen“, sagt der Leipziger Allgemeinmediziner Dr. Thomas Lipp. Weil die Notdienste nichts kosteten, würden sie von immer mehr Patienten aus Bequemlichkeit oder Unkenntnis missbräuchlich in Anspruch genommen. Das Problem habe in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen – für Bereitschaftsärzte, Klinikambulanzen und Rettungsdienste gleichermaßen.
Beim Ärztetag forderten die Mediziner die Politik zum Handeln auf: Um zu verhindern, dass der Notdienst gewissermaßen als erweiterte Sprechstunde genutzt wird, sollen die Patienten künftig bei jeder Inanspruchnahme eine Gebühr bezahlen: 10 Euro im Bereitschaftsdienst, 20 Euro in der Notaufnahme oder beim Notarzt. Nur Patienten, die von der Zuzahlung befreit sind, sollen ausgenommen werden.
Lipp ist der Beschluss nicht streng genug: „Ich wäre dafür gewesen, dass alle zahlen müssen.“ Bei einem echten Notfall spiele Geld schließlich keine Rolle. Im Übrigen ziele die Gebühr nicht auf eine bestimmte soziale Gruppe: „Es rufen doch nicht allein sozial Schwache ohne triftigen Grund den Notarzt“, sagt Lipp. Er habe sogar die gegenteilige Erfahrung gemacht. Doch mit seiner Forderung konnte er sich unter seinen Kollegen nicht durchsetzen.
Als Allgemeinarzt hat er nach eigenen Angaben einmal im Quartal Bereitschaftsdienst. Die meisten Patienten, die er in dieser Zeit behandeln müsse, seien keine Notfälle. Er spricht von bis zu 80 Prozent im Notdienst der Kassenärzte. „Oft dauern die Beschwerden schon Tage, ja Wochen, oder jemand braucht eine Krankschreibung, und dann wird nachts um 3 Uhr der Notdienst gerufen“, erzählt er. Solche aus ärztlicher Sicht nicht angezeigten Behandlungen gingen jedoch zu Lasten aller Beitragszahler. Ihm sei es mit seiner Initiative deshalb auch darum gegangen, die knappen Mittel der Krankenkassen sinnvoller einzusetzen.
Um Kritikern frühzeitig Wind aus den Segeln zu nehmen, verweisen die Mediziner in ihrem Antrag auf andere Länder: Die Erfahrungen dort bewiesen, dass eine „maßvolle Selbstbeteiligung“ keine Unterversorgung auslöse. Dabei soll die Gebühr immer gezahlt werden – die Ärzte wollen nicht im Einzelfall abwägen, ob ein Notfall vorliegt oder nicht. Lipp vertraut darauf, dass sich Patienten in echten Notlagen von den Gebühren nicht abschrecken lassen. Auch der Rettungsdienst darf seiner Meinung nach von der Regelung nicht ausgenommen werden. Sonst wichen die Patienten weiter aus.
Laut dem Ärztebeschluss sollen die Krankenkassen die Beträge von den Patienten einziehen – anders als bei der Praxisgebühr, die die Ärzte selbst kassieren mussten. Und anders als im Apothekennotdienst soll das Geld auch nicht den Leistungserbringern selbst zugute kommen: „Wir Ärzte können unseren Dienst recht gut mit den Kassen abrechnen“, sagt Lipp mit Verweis auf die zusätzliche Vergütung für Hausbesuche und Wegegeld.
Die Dienste in den Klinikambulanzen hält Lipp jedoch für unterbezahlt. Er plädiert deshalb dafür, dass alle Einnahmen aus der Notdienstabgabe den Krankenhäusern zugute kommen. Damit könnten sie besser ausgestattet werden.
Die Kassen halten den Vorstoß trotzdem für ein „Unding“. Vielen Kranken werde pauschal Missbrauch unterstellt, heißt es vom GKV-Spitzenverband. „Bevor die Ärzte fordern, den Patienten erneut in die Tasche zu greifen, sollten sie erst eimal eine seriöse Analyse der Situation und der Gründe auf den Tisch legen“, fordert Sprecher Florian Lanz. Möglicherweise kämen die Patienten deshalb immer häufiger in die Notaufnahme, weil die Wochenenddienste der niedergelassenen Ärzte „unzureichend“ seien.
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