Seit Januar ist das E-Rezept das Thema Nummer eins in den Apotheken. Bei allem Trubel erhalten die Pläne zur Apotheken-Strukturreform des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach derzeit nur wenig Aufmerksamkeit. Doch vergessen sind die Vorhaben nicht. Thomas Benkert, der Präsident der Bundesapothekerkammer, macht deutlich „Die aktuellen Vorschläge des BMG zur Änderung der Apothekenstruktur lehnen wir entschieden ab.“
Um die flächendeckende Arzneimittelversorgung zu sichern, hat Lauterbach ein Eckpunktepapier vorgelegt. Zu den geplanten Maßnahmen gehört unter anderem eine vereinfachte Gründung von Zweigapotheken in strukturschwachen Gebieten. Für die Filial- und Zweigapotheken entfällt die Pflicht zur Vorhaltung eines Labors, eines Rezepturherstellungsplatzes und eines Notdienstzimmers. Außerdem sollen erweiterte Vertretungsmöglichkeiten für erfahrene PTA in Filial- und Zweigapotheken bei der Nutzung technischer Einrichtungen zur Videokonsultation (Telepharmazie) gelten sowie die Ermöglichung flexibler Öffnungszeiten. Für Benkert ein No-Go.
„Die aktuellen Vorschläge des BMG zur Änderung der Apothekenstruktur lehnen wir entschieden ab. Denn das wäre ein direkter Weg in eine Zwei-Klassen-Versorgung der Patientinnen und Patienten.“
Dass Apotheken auch ohne die Anwesenheit eines Apothekers oder einer Apothekerin vorübergehend öffnen können und eine erfahrene PTA die Arzneimittelabgabe übernimmt, biete keine Sicherheit. Im Gegenteil. Eine telepharmazeutische Beratung durch apothekerliches Personal gehe mit Abstrichen in der pharmazeutischen Qualität und bei der Patientensicherheit einher.
„Der Betrieb einer Apotheke ist aus gutem Grund an den Apotheker oder die Apothekerin gebunden. Eine telepharmazeutische Zuschaltung eines Apothekers oder einer Apothekerin bietet keine Sicherheit! Sie ist eine Hürde, da sie mit technischem Aufwand verbunden ist.“ So setze die Telepharmazie voraus, dass der Apotheker oder die Apothekerin jederzeit verfügbar und nicht durch andere Aufgaben gebunden ist.
Fehlentscheidungen könnten die Patientensicherheit gefährden. „Das Risiko für Fehleinschätzungen, ob und wann in bestimmten Beratungssituationen die apothekerliche Kompetenz in Anspruch genommen werden muss, läge allein im Ermessen der PTA und würde damit steigen.“
„Wir werden uns dafür einsetzen, dass es auch in Zukunft nur Apotheken mit Apothekerin oder Apotheker gibt“, so Benkert, der zudem die Ampelkoalition auffordert, das Apothekenhonorar zu erhöhen.
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