Gesundheitsfonds

Beitragssatz: Stichtag 15. November

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Die Höhe des einheitlichen Beitragssatzes der Krankenkassen im kommenden Jahr wird am 15. November bekannt gegeben. Dann will das Bundesversicherungsamt (BVA) die Krankenkassen schriftlich über die konkrete Umsetzung des Gesundheitsfonds informieren. Über die Höhe des neuen Einheitssatzes spekuliert die gesamte Branche seit Monaten.

Anders als von einigen Kassen befürchtet würden die Beiträge einmal monatlich an die Kassen überwiesen und nicht anteilig mehrmals im Monat, sagte der BVA-Präsident Josef Hecken. Das BVA werde zudem darauf achten, dass die Krankenkassen ihre Beiträge fristgemäß einziehen, notfalls mittels Säumniszuschlägen.

Hecken glaubt nicht, dass Kassen durch den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) dazu verleitet werden könnten, aus gesunden Versicherten Kranke zu machen: „Diagnose und Verordnungen nehmen immer noch die Leistungserbringer vor, nicht die Kassen“, sagte Hecken. Ein allgemeines Upcoding brächte den Kassen keine finanziellen Vorteile. Hecken kündigte an, die Kriterien des Morbi-RSA könnten auch künftig überprüft werden. „Ich erwarte bereits für August des nächsten Jahres erste Anpassungen.“

Der geplanten Fusion der Techniker Krankenkasse mit der IKK-Direkt steht aus Heckens Sicht nichts mehr im Weg. Mit einer Fusionswelle unter Krankenkassen rechne er jedoch nicht.

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