Die Beitragsbemessungsgrenzen in den Sozialversicherungen steigen. Dies hat das schwarz-rote Bundeskabinett in seiner letzten Sitzung beschlossen. Die Grenzen werden danach im kommenden Jahr entsprechend der Steigerung der Bruttolöhne im laufenden Jahr angehoben. Das bedeutet, dass all jene Versicherten mehr Sozialbeiträge bezahlen müssen, deren Bruttoeinkommen zwischen alter und neuer Bemessungsgrenze liegt.
In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird die Grenze bundesweit einheitlich um 75 Euro auf 3750 Euro nach oben verschoben. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung erhöht sich Anfang 2010 die Beitragsbemessungsgrenze um jeweils 100 Euro auf monatlich 5500 Euro im Westen und auf 4650 Euro im Osten. Die neuen Rechengrößen bedürfen noch der Zustimmung des Bundesrates.
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