Krankenkassen

Beitragsbemessungs-Grenze sinkt Benjamin Rohrer, 16.09.2010 14:10 Uhr

Berlin - 

Anfang des kommenden Jahres soll erstmals seit 1949 die Beitragsbemessungsgrenze sinken. Dies berichtet die Süddeutsche Zeitung mit Bezug auf einen Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums. Während Krankenkassenbeiträge derzeit erst oberhalb eines jährlichen Bruttoverdienstes von 45.000 Euro einfrieren, sollen sie ab 2011 bereits bei einem Jahreseinkommen von 44.550 Euro gedeckelt sein. Dies entspricht einem monatlichen Bruttoverdienst von 3712 Euro statt 3750 Euro.

Den Plänen des Ministeriums zufolge soll auch die Versicherungspflichtgrenze gesenkt werden. Ein Wechsel in die private Krankenkasse (PKV) soll demnach schon bei einem monatlichem Bruttoverdienst von 4125 Euro möglich sein. Bislang liegt die Grenze bei 4162 Euro.

Zuvor hatte die Bundesregierung bereits angekündigt, die Wartefrist vor einem Wechsel in die PKV zu verkürzen. Nach einem Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze soll es ab 2011 bereits zu Anfang des darauf folgenden Jahres möglich sein, in die PKV zu wechseln. Derzeit besteht eine Wartefrist von drei Jahren.

Nachdem der Verband der Ersatzkassen (vdek) davor gewarnt hatte, durch die Verkürzung der Wartefrist die Krankenkassenstruktur zu „entsolidarisieren“, schließt sich nun auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) der Kritik an. Es sei widersinnig, den Krankenkassen wertvolle Einnahmen zu entziehen und den Wechsel in die PKV zu provozieren, erklärte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach gegenüber der Süddeutschen Zeitung.