Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das so genannte Bürgerentlastungsgesetz beschlossen: Die Beiträge zu gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegekassen sollen damit künftig besser als bisher von der Steuer abgesetzt werden können. Das Gesetz bringt vom 1. Januar 2010 an Entlastungen von etwa 9,3 Milliarden Euro jährlich. Begünstigt sind nach Angaben des Bundesfinanzministeriums rund 80 Prozent aller steuerbelasteten Beschäftigten. Auch Selbstständige und Beamte würden „erheblich“ entlastet.
Laut Gesetzentwurf können von 2010 an alle Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden, die im Wesentlichen ein der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflegepflichtversicherung entsprechendes Leistungsniveau absichern. Gesetzlich- und Privatversicherte werden steuerlich gleich behandelt. Damit trägt die Bundesregierung den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes Rechnung.
APOTHEKE ADHOC Debatte