Pandemieplan

Behörden in Alarmbereitschaft René Stüwe, 28.04.2009 15:28 Uhr

Berlin - 

Die Gesundheitsbehörden in Deutschland sind in Sachen Schweinegrippe alarmiert: Nachdem die Weltgesundheitsorganisation (WHO) wegen wachsender Risiken die Warnstufe auf 4 erhöht hat, schließt das Robert-Koch-Institut (RKI) in seiner aktuellen Einschätzung der Lage nicht aus, dass einzelne Influenzafälle auch hierzulande durch Reisende eingeschleppt werden könnten. Für die Apotheken gibt es derzeit allerdings keinen Handlungsbedarf: Erst ab Phase 6 sieht der Nationale Pandemieplan die Ausgabe von antiviralen Arzneimitteln an die Bevölkerung vor.

Der deutsche Krisenplan befindet sich analog zur WHO-Alarmstufe in Phase 4 der „Pandemischen Warnperiode“. Das bedeutet, dass die Gefahr von „stark lokalisierten Infektionen bei wenigen Menschen“ besteht. Die Bundesbehörden haben Krisenstäbe und Koordinierungsgruppen einberufen, die Informationen bündeln und Zuständigkeiten koordinieren sollen. Seit Anfang der Woche werden kommunale Gesundheitsämter, Krankenhäuser und Ärzte verstärkt mit Informationen zum Vorgehen bei einem Verdachtsfall versorgt. Außerdem verteilt das RKI Informationsblätter für Flugreisende.

In Phase 5, wenn eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung eindeutig festgestellt wurde, können die Behörden auch eine Kontrolle des Reiseverkehrs anordnen. Die Phase 6 - der Pandemiefall - sieht laut Plan die dezentrale Ausgabe von Impfstoffen und Medikamenten an die Bevölkerung vor. Wie die Apotheken dabei eingebunden sind, hängt vom jeweiligen Bundesland ab.

Als Reaktion auf die Angst vor der Vogelgrippe hatten sich die Länder vor gut zwei Jahren mit den Fertigarzneimitteln Oseltamivir (Tamiflu) und Zanamivir (Relenza) versorgt. Außerdem wurde für den Fall einer Pandemie kostengünstigeres Oseltamivir-Wirkstoffpulver eingelagert, das im Ernstfall in den Apotheken zu einer Lösung weiterverarbeitet werden kann.

Den Nationalen Pandemieplan hatten Experten des RKI, des Bundes und der Länder im Jahr 2005 entwickelt. Die Umsetzung der Richtlinien ist Sache der einzelnen Bundesländer. Diese sind auch für die Bevorratung mit antiviralen Arzneimitteln verantwortlich. Die Versorgungsquote variiert jedoch: Viele Länder orientieren sich an der Empfehlung des RKI, mit der bei einer Pandemie 20 Prozent der Bevölkerung mit Impfstoff versorgt werden können.

Von einer individuellen Bevorratung mit antiviralen Arzneimitteln rät das RKI ab. Die Einnahme der Mittel dürfe nur unter ärztlicher Kontrolle erfolgen, da Unterdosierungen die Entstehung von resistenten Wildviren begünstigen könnten. Erste Labortests in den USA hatten ergeben, dass das mutierte H1N1-Virus gegen Oseltamivir und Zanamivir empfindlich ist.

Zudem rät das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) den Menschen zu erhöhter Hygiene. Es sei jetzt besonders wichtig, sich regelmäßiges und gründliches Händewaschen anzugewöhnen, sagte eine Sprecherin des Instituts.