Behandlungsfehler

Verbraucherzentrale kritisiert Patientenrechtegesetz dpa, 28.01.2013 11:27 Uhr

Berlin - 

Tausende Patienten pro Jahr sterben wegen medizinischer Fehler. Bald soll ein neues Patientenrechtegesetz helfen. Die Verbraucherzentrale kritisiert: Die Patienten werden allein gelassen – etwa bei Problemen mit Gutachtern.

Vor der Verabschiedung des Patientenrechtegesetzes hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) der Koalition vorgeworfen, Patienten zu wenig gegen Arztfehler zu schützen. „Das Beste an diesem Gesetz ist, dass es es gibt, und dass es dann änderbar ist“, sagte die Gesundheitsexpertin des Verbands, Ilona Köster-Steinebach. Im Bundesrat soll das Gesetz am kommenden Freitag abschließend beraten werden.

Patienten müssen künftig umfassend vom Arzt informiert werden. Bei groben Fehlern muss der Arzt fortan beweisen, dass der nachgewiesene Fehler nicht den eingetretenen Schaden verursacht hat.

Aus Sicht Köster-Steinebachs ist die neue Regelung riskant. „Sie kodifiziert, was Richterrecht ist – allerdings soll die Beweiserleichterung künftig nur bei groben Behandlungsfehlern greifen.“ Dabei gebe es patientenfreundliche Urteile bereits bei einfachen Fehlern. „Nun besteht die Befürchtung, dass sich die patientenfreundliche Entwicklung des Rechts verlangsamt.“

Köster-Steinebach begrüßte, dass die Krankenkassen Patienten bei Behandlungsfehlern künftig unterstützten sollen. „Bei Schäden wegen Medizinprodukten oder wegen Medikamenten greift die Unterstützungspflicht der Kassen nicht“, kritisierte sie aber.

„Außerdem wird nicht gesagt, wie die Unterstützung aussehen soll.“ In manchen Fällen werde es wohl nur einen Flyer der Kassen geben, in anderen ein Gutachten ihres Medizinischen Dienstes.

Gegen Missstände im Gutachterwesen in Streitfällen etwa vor Gericht passiere nichts. „Es gibt viele Gutachter, die dem Arzt schnell bescheinigen, alles richtig gemacht zu haben“, sagte Köster-Steinebach. „Manche Gutachter erfüllen die Grundanforderung nicht, zu sagen: Wie wäre eine richtige Behandlung abgelaufen, was ist passiert, wo ist die Abweichung?“ Patienten hätten fast keine Chancen, gegen Gutachter vorzugehen. „Sie bleiben damit allein.“ Es fehle auch eine Registrierung von Gutachtern – etwa um sie überhaupt zu finden.