Digitalisierung

Becker: Großes Interesse an DAV-App APOTHEKE ADHOC, 22.07.2019 09:40 Uhr

Erfolg: DAV-Chef Fritz Becker freut sich über das Interesse der Apotheken an der Patienten-App. Foto: Andreas Domma
Berlin - 

Als Erfolg stuft der DAV das Interesse der Apotheken an seiner Patienten-App ein: Zwei Monate nach dem Startschuss ist laut DAV bundesweit bereits jede dritte Apotheke registriert. Von den etwa 19.400 Apotheken in Deutschland haben sich mehr als 6800 auf www.dav-app.de angemeldet – das sind genau 35 Prozent. Das DAV hatte die Einführung der App auf dem Wirtschaftsforum im Mai angekündigt.

In seiner Eröffnungsrede zum Wirtschaftsforum hatte DAV-Vorsitzender Fritz Becker das Projekt offiziell gestartet. Der DAV und seine 17 Landesapothekerverbände rufen derweil alle noch nicht registrierten Apothekeninhaber auf, diese E-Rezept-Lösung zu unterstützen. Die unverbindliche Registrierung auf www.dav-app.de sei mit wenigen Klicks erledigt. Allerdings sollte jede Apotheke, die sich registriert, darauf achten, die anschließend zugesandte Bestätigungs-Email anzuklicken, um den Anmeldeprozess abzuschließen.

Zum Vergleich: Für ein ähnliches Registrierungsverfahren zum europäischen Arzneimittelfälschungssystem Securpharm vor einem Jahr hatten sich nach zwei Monaten ebenfalls gut 7000 Apotheken registriert. Der Unterschied: Securpharm hatte eine mehrjährige gesetzgeberische Vorgeschichte und wurde verpflichtend Anfang 2019 eingeführt. Die Patienten-App des DAV sei dagegen freiwillig, jedoch nicht minder relevant für Apotheken und Patienten.

Noch nicht voran gekommen ist der DAV allerdings mit seinem Monopol-Anspruch für das E-Rezept. Verbieten will der DAV über seine Exklusiv-App damit außerdem Rx-Boni und Sonderangebote. Weder im Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) noch im Digitalisierungsgesetz (DVG) hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) darauf reagiert. Ob sich in der parlamentarischen Beratung daran etwas ändert, bleibt abzuwarten.

„Nach der Vorstellung des DAV ist die Verwaltung des E-Rezepts durch den Patienten ein gesetzlich zu schützendes, individuelles Recht, das nicht, schon gar nicht durch rein monetäre Interessen, beeinflusst oder manipuliert werden darf“, heißt es auf der DAV-Internseite dav-app.de. Die neutrale, wettbewerbs- und diskriminierungsfreie Ausrichtung solle ermöglichen, „dass die offizielle App der deutschen Apothekerschaft zukünftig exklusiv die staatliche Aufgabe übertragen bekommt, für alle Patienten zur Entgegennahme, Ansicht und Übergabe von E-Rezepten zu fungieren“.

In seiner Erläuterung zum Monopolanspruch wird der DAV noch deutlicher: Jeder, der eine solche App entwickele und betreibe, verfolge Ziele. Während der DAV das Ziel verfolge, maximale Wettbewerbsneutralität und eine gleichberechtigte Einbindung aller Apotheken zu erreichen – und eben keine vorrangigen wirtschaftlichen Interessen verfolge –, sei „fraglich, welche Ziele andere im Blick haben“.

Aus diesem Grund wolle der DAV eine überwiegende Anzahl an Apotheken in der neuen Anwendung vereinen. Die DAV-App werde konsequent neutral, wettbewerbsfrei und ohne Steuerung oder Lenkung von Patienten betrieben. Folge man diesem Weg nicht und lasse freien Wettbewerb um den Betrieb von Plattformen für elektronische Verschreibungen zu, „wird die weitere Entwicklung zu Lasten der Patienten ebenso wie zu Lasten der einzelnen Vor-Ort-Apotheken erfolgen“.

Für eine erfolgreiche Umsetzung dieser Lösung „benötigen wir politische und gesetzgeberische Unterstützung“. Hierbei seien die wesentlichen Argumente die Diskriminierungsfreiheit und die Patientenorientierung der nun entstehenden App des DAV. Nur wenn alle Apotheken, die von Ärzten in Deutschland verschriebene Arzneimittel abgeben und mit den Krankenkassen direkt abrechnen dürfen, über das Angebot gleichrangig gesucht und kontaktiert werden könnten, sei das Angebot diskriminierungsfrei.

Grundsätzlich müsse deshalb auch Zugang zu gesetzlich legitimierten europäischen Versandapotheken möglich sein – „allerdings eben zu den für alle gleichermaßen gültigen Regeln, werbefrei und wettbewerbsneutral“. „Sonderangebote, Boni oder sonstige Patientenbeeinflussungen sind in der App nicht erlaubt, und auch die Hervorhebung einzelner Apotheken wird nicht stattfinden“, so der DAV.

Die DAV-App werde Patienten ermöglichen, E-Rezepte vom Arzt entgegenzunehmen, einzusehen und zur Apotheke ihres Vertrauens zu transportieren. Die App des DAV gewährleiste, dass die Patienten dabei nicht gesteuert oder beeinflusst werden, sondern ihr Recht auf freie Apothekenwahl gewahrt bleibt – ohne Werbung, Datensammlung oder Vorteilsgewährung. Alle Apotheken erhalten die Möglichkeit, sich kostenlos dem neuen Angebot anzuschließen, um von Patienten uneingeschränkt gesucht und kontaktiert werden zu können und auch bei der Einführung des E-Rezepts von Anfang an eingebunden zu sein.