Apothekenhonorar

Becker: Neuer Anlauf im Herbst

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Berlin -

Der Kassenabschlag ist fix, der Fixzuschlag ebenso: Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) verlieren die Apotheker jeden Anspruch auf eine regelmäßige Überprüfung ihrer Vergütung. Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands (DAV), hofft auf die nächste Runde – in der er eigentlich für eine Erhöhung des Honorars kämpfen wollte.

Nach den letzten Gesprächen müsse man im Moment davon ausgehen, dass die Regierungskoalition die „überfällige Einführung eines Mechanismus zur verbindlichen regelmäßigen Überprüfung der Vergütung für Apotheken“ nicht in das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) aufnehmen werde, so Becker. Offenbar sei eine Verschiebung auf einen späteren Zeitpunkt geplant.

„Wie wir im Detail mit dieser Situation umgehen, werden wir zeitnah in den nächsten Gremiensitzungen besprechen“, räumte Becker ernüchtert ein. Eines sei aber jetzt schon klar: „Wir werden definitiv nicht von unserer Forderung abrücken und an der Sache dranbleiben. Wir sehen die Politik da in der Pflicht.“

Das nächste Fenster geht laut Becker spätestens im Herbst auf: Diesen Rahmen hatten Gesundheitspolitiker zuletzt für ein neues Gesetzgebungsverfahren im Zusammenhang mit dem Pharma-Dialog in Aussicht gestellt. Im Juni findet das nächste Treffen der Pharmaverbände mit den zuständigen Staatssekretären statt. Dabei steht das Thema Erstattung im Vordergrund; im Oktober soll über die Produktion gesprochen werden. Für Frühjahr ist das letzte der vier anberaumten Treffen angesetzt; im April könnte der Pharma-Dialog abgeschlossen werden.

Bis zuletzt hatten die Apotheker gehofft, dass Union und SPD doch noch etwas für sie tun würden. Eine Erhöhung des Fixums war zwar immer äußerst unwahrscheinlich, weil das GKV-VSG im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig werden soll. Doch zumindest eine regelmäßige Überprüfung ihres Honorars hätten sich die Apotheker gewünscht.

In ihrer letzten Stellungnahme hatte die ABDA komplett auf diese Karte gesetzt: In Paragraf 78 solle anstelle der Ermächtigung eine Verpflichtung für Bundesgesundheits- (BMG) und Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) verankert werden, das Fixhonorar alle zwei Jahre anzupassen – und zwar ohne Berücksichtigung von Rohertragszuwächsen. „Eine regelmäßige und zeitnahe Überprüfung entspricht auch dem üblichen Vorgehen bei anderen Leistungserbringern wie Ärzten, Zahnärzten und Krankenhäusern“, argumentierte die ABDA.

Diese Änderung ist aus Sicht der ABDA notwendig, weil bei der Berechnung der Anpassung zum Jahr 2013 die vorgenommene vollumfängliche Gegenrechnung des Rohertragsanstiegs dazu geführt hat, dass der Apothekenertrag kontinuierlich sinkt und die Apotheken damit dauerhaft von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt werden.

Andere Forderungen – höhere Zuschläge für Rezepturen und Betäubungsmittel, Anhebung der Notdienstpauschale, Abschaffung der Importquote sowie Verbot von Zyto-Ausschreibungen – wurden dafür fallen gelassen. Bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss fiel Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz auf die Frage, was man über den Gesetzentwurf hinaus für die Apotheker tun könne, die regelmäßige Überprüfung allerdings nicht mehr ein.

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