Bayerns höchstes Verwaltungsgericht hat das von der Staatsregierung in der Corona-Krise verhängte Verkaufsverbot für große Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern für verfassungswidrig erklärt. Die Richter sehen das wegen der Ungleichbehandlung mit kleineren Läden als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Das teilte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) am Montag mit.
Unmittelbare praktische Folgen hat die Entscheidung aber nicht: Das Gericht setzte die Vorschrift wegen der Pandemie-Notlage „ausnahmsweise” nicht außer Kraft, wie es in der Mitteilung hieß. Stattdessen beschränkte sich der 20. Senat darauf, die Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz festzustellen.
Das Gericht entschied vorläufig über den Eilantrag eines Einzelhändlers mit Warenhäusern im Premiumsegment in Bayern, Berlin und Hamburg. Diese überschreiten teilweise die Grenze von 800 Quadratmetern. Ein umfassendes Urteil in der Sache steht noch aus. Ein Zeitpunkt dafür ist derzeit nicht absehbar.
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