Seit dem 1. Juli erhalten auch die Apotheken in Bayern keinen Zuschlag des Landes mehr auf die Durchführung von Corona-Schnelltests. Anders als in Sachsen-Anhalt hat das dortige Gesundheitsministerium allerdings keinen Rahmenvertrag rückwirkend aufgekündigt – der Zuschlag war von Beginn an lediglich bis Ende des zweiten Quartals befristet.
Auch in Bayern sind Apotheken von 15 auf 8 Euro Vergütung für die Durchführung von Corona-Schnelltest abgerutscht. Die bayerische Landesregierung hatte im März bekanntgegeben, Apotheken zusätzlich zu den 12 Euro Honorar aus dem Bundeshaushalt 3 Euro je Test zu zahlen. Allein für März und April hatte die Landesregierung dafür 41 Millionen Euro aus ihrem Haushalt aufgewendet. Für die Beschaffung von 11,5 Millionen Antigen-Schnelltests pro Monat bis Ende Juni hatte der Freistaat 183 Millionen Euro bereitgestellt.
Ende April erklärte die bayerische Landesregierung dann, die Zusatzvergütung zu verlängern. Mit dem 30. Juni ist sie nun ausgelaufen – seit dem 1. Juli ist die neue Testverordnung in Kraft. „Inzwischen entspricht die Vergütung für Antigen-Tests wieder der bundeseinheitlichen Regelung gemäß Coronavirus-Testverordnung“, erklärt die Bayerische Apothekerkammer auf Anfrage.
Am Montag das Sozialministerium von Sachsen-Anhalt dem Landesapothekerverband mitgeteilt, dass es den im März aufgesetzten Rahmenvertrag rückwirkend zum 1. Juli aufgekündigt hat. Begründet hat sie das mit der neuen bundesweiten Testverordnung: Mit deren Inkrafttreten benötigen die Apotheken keine gesonderte Beauftragung als Berechtigung für das Testen mehr, sind also bereits qua Verordnung zum Testen berechtigt. Deshalb entfällt rückwirkend zum Monatsbeginn auch die zusätzliche Landesprämie von 3 Euro pro Test. Apotheken können sie nur noch bis zum 30. Juni 2021 über der Kassenärztliche Vereinigung abrechnen.
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