Patientenrechtegesetz

Bayern will mehr von Bahr dpa, 24.05.2012 08:41 Uhr

Berlin - 

Beim geplanten Gesetz für mehr Patientenrechte dringt Bayern auf Änderungen. Der bayerische Gesundheitsminister Marcel Huber (CSU) will im Gesetzgebungsverfahren einen Entschädigungsfonds erreichen, aus dem Opfer von Ärztefehlern geholfen werden kann – auch wenn dem Mediziner der Fehler nicht letztgültig nachgewiesen ist. Dies fordert auch die Opposition im Bundestag. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) lehnt so einen Fonds strikt ab.

„Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt“, sagte Huber. Bayern sehe aber Nachbesserungsbedarf: „Von zentraler Bedeutung ist ein Patientenentschädigungsfonds auf Bundesebene, aus dem Patienten unbürokratisch unterstützt werden können.“ Bayern werde seine Änderungsvorschläge im weiteren Verfahren einbringen.

Bahr hatte gesagt, dass ein Entschädigungsfonds der Rechtssystematik widerspreche. „Die Solidargemeinschaft darf nicht herangezogen werden, wenn ein Arzt einen Schaden verursacht hat.“ Zudem bräuchte ein Fonds ein eigenes Antragsverfahren und mehr Bürokratie. Das Bundeskabinett hatte gestern das Patientenrechtegesetz beschlossen.