Bayern: Verständnis für Apotheken Alexander Müller, 25.05.2023 15:02 Uhr
Mit dem Verweis auf die grundgesetzlich geschützte Demonstrationsfreiheit wollen die Apotheker:innen ihren Protesttag am 14. Juni juristisch absichern. Das Argument scheint bei den Aufsichtsbehörden zu verfangen. Das bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) stärkt den Apotheker:innen sogar verbal den Rücken.
Nein, eine offizielle Erlaubnis zum Schließen könne man nicht aussprechen, teilte eine Sprecherin des Ministeriums mit. Für die Verfolgung von etwaigen Ordnungswidrigkeiten oder Verstößen gegen die Berufsordnung sei das Ministerium nicht zuständig.
Wann eine Apotheke geöffnet, geschlossen oder dienstbereit zu sein hat, sei in bundesrechtlichen Regelungen, insbesondere in der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) festgelegt. Diese Regelungen würden durch behördliche Vorgaben auf Landesebene konkretisiert. Die Bayerische Landesapothekerkammer (BLAK) sei für Angelegenheiten des Berufsstands zuständig.
Die Kammern unterliegen ihrerseits aber der Rechts- und Fachaufsicht der Landesregierungen. Insofern ist die politische Einschätzung durchaus erheblich – und die fällt in Bayern überaus positiv auf: „Grundsätzlich besteht von Seiten des StMGP Verständnis für die Forderungen der Apothekerschaft, die wir bereits im Gesetzgebungsverfahren zum Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBWG) an den Bund herangetragen haben, und die Enttäuschung, dass diese vom Bund überwiegend nicht berücksichtigt werden.“