Bayern

Apotheker müssen QMS versteuern Alexander Müller, 16.11.2015 15:09 Uhr

Berlin - 

Apotheker in Bayern bekamen zuletzt unerfreuliche Post. Ihre Landesapothekerkammer (BLAK) berechnet Steuerkosten für die QMS-Zertifizierung für mehrere Jahre nach. Hintergrund ist eine neue Vorgabe des Fiskus. Doch alles halb so wild: Apotheker können die Ausgaben – etwa 320 Euro pro Jahr – als Vorsteuer geltend machen. Damit ist das Ganze ein ziemlich nutzloses Nullsummenspiel.

Bislang hatte die BLAK den Apotheken die (Re-)Zertifizierung des Qualitätsmanagentssystems (QMS) brutto in Rechnung gestellt, alle zwei Jahre ein Betrag von 1700 Euro. Doch die Finanzbehörden stufen die Zertifizierungsstelle als „Betrieb gewerblicher Art“ ein und halten die Hand auf: Für die Jahre 2008 bis 2014 muss die Kammer Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, von insgesamt 615.000 Euro plus Verzugszinsen ist die Rede.

Die Kammer will auf dieser Forderung nicht sitzen bleiben und hat sich nach Absprache mit Steuerberatern und Wirtschaftprüfern dazu entschlossen, das Geld bei den Mitgliedern zurückzuholen. Den Apotheken wurde die Umsatzsteuer für die Zertifizierung nachberechnet. Die Differenz beträgt pro Zertifizierung demnach 323 Euro.

Für die Apotheken ist das nicht weiter schlimm, da es sich für sie um einen durchlaufenden Posten handelt. Damit können sie den Betrag zu 100 Prozent als Vorsteuer geltend machen – im Ergebnis ändert sich für sie nichts. Damit ändert sich aber auch für alle andere Beteiligten nichts. Wenn die Kammer sich bei den Apotheken schadlos hält und diese Vorsteuer geltend machen können, hat auch das Finanzamt keinen zusätzlichen Gewinn aus der Besteuerung.

Für die Kammer war schnell klar, dass außer Mehraufwand für keinen der Beteiligten etwas Nennenswertes dabei herausspringt. Doch trotz mehrerer Gespräche blieben die Finanzbehörden bei ihrer Einschätzung, dass die Leistungen der Kammer im Bereich QMS umsatzsteuerpflichtig sind. Auch in anderen Kammerbezirken gelten die Zertifizierungsstellen bereits als Betriebe und versteuern ihre Leistungen.

Trotzdem ist die Kammer auf die Zusammenarbeit der Apotheker angewiesen. Denn theoretisch sind die älteren Forderungen der BLAK schon verjährt, die Apotheker müssten die Umsatzsteuer für frühere Zertifizierung nicht nachzahlen. Da es sich für sie aber um einen durchlaufenden Posten handelt und auf der anderen Seite um ihren eigenen Kammerhaushalt, darf die BLAK wohl auf die Kooperation ihrer Mitglieder vertrauen.

Bei der Delegiertenversammlung im Mai hatten die Apotheker auf Vorschlag des Vorstandes bereits einstimmig eine Änderung der Gebührenordnung beschlossen: Künftig werden alle entsprechenden Leistungen der Kammer mit Umsatzsteuer belegt. Außerdem wurde ein zusätzlicher Gebührenrahmen für den Bereich Fortbildung eingeführt. Hauptgeschäftsführer Helmut Stapf hatte zuvor ausführlich erläutert, dass die neue Umtriebigkeit des Fiskus bei Körperschaften des öffentlichen Rechts jetzt auch die BLAK erreicht habe.