Bayern

Keine Fördermittel für Apotheken Franziska Gerhardt, 02.04.2014 08:16 Uhr

Berlin - 

Pädiater statt Apotheker: Um mehr Kinderärzte für den ländlichen Raum zu gewinnen, will Bayerns Gesundheitsministerin Dr. Melanie Huml (CSU) ein entsprechendes Förderprogramm deutlich ausbauen. Huml braucht dafür noch finanzielle Mittel vom Landtag. Apotheker erhalten dagegen keine gesonderten Fördermittel, um sich auf dem Land niederzulassen. Das teilte das Bayerische Gesundheitsministerium auf Anfrage mit.

Zwar sei der Erhalt der flächendeckenden Arzneimittelversorgung durch öffentliche Apotheken gerade für Bayern als Flächenland von hoher Bedeutung, sagte eine Sprecherin. „Zur Erfüllung dieses Versorgungsauftrags benötigen die Apotheken eine ausreichende und gerechte Vergütung“, so die Sprecherin des Ministeriums. Die Versorgung der Bevölkerung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln dürfe kein Zuschussgeschäft sein. Trotzdem habe Bayern kein gesondertes Förderprogramm aufgelegt.

Stattdessen hoffen die Bayern auf den Bund. „Priorität legen wir vielmehr auf Regelungen auf Bundesebene für eine angemessene Vergütung, weil sie allen Apotheken zugute kommen“, sagte die Sprecherin.

In der vergangenen Legislaturperiode hatte sich der Freistaat nach eigenem Bekunden schon stark für die Apotheker engagiert. „Bayern hat sich mit Nachdruck für eine Erhöhung des Festzuschlags eingesetzt“, so das Ministerium. Vor allem aber sei die Einführung einer Nacht- und Notdienstpauschale maßgeblich auch auf bayerische Initiative zurückzuführen. Diese stelle einen wichtigen Beitrag zur Existenzsicherung der öffentlichen Apotheken im ländlichen Raum dar.

Die Pauschale helfe, den gefährlichen Trend der Apothekenschließungen auf dem Land zu stoppen, teilte die Sprecherin mit. Sie komme direkt den Patienten zugute: „Denn nur Apotheken vor Ort gewährleisten eine sichere Arzneimittelversorgung rund um die Uhr und eine persönliche Beratung“, so die Sprecherin.

Das bisherige Programm des bayerischen Gesundheitsministeriums hat einen Umfang von 15,5 Millionen Euro. Die Regelung lockt Hausärzte, die sich in Gemeinden mit unter 20.000 Einwohnern niederlassen, mit einer Anschubfinanzierung von bis zu 60.000 Euro. Das Geld fließt aber nur, wenn es sich nicht um bereits überversorgte Regionen handelt. Bislang wurden in Bayern auf diese Weise mehr als 70 Apotheken und Filialen gefördert.

Ähnliche Regelungen gelten auch in Baden-Württemberg: Dort erhalten Mediziner Zahlungen von bis zu 30.000 Euro, wenn sie in einer ländlichen Gemeinde ohne Ärzte eine Praxis eröffnen. Entsprechende Subventionen waren mit dem Versorgungsstrukturgesetz (VStG) zugelassen worden.