Huml: AOK steht nicht über Gesetz APOTHEKE ADHOC, 29.05.2015 17:30 Uhr
Im Streit um den Bayerischen Hausärztevertrag hat Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) ein Machtwort gesprochen: Sie hat die AOK Bayern mit einem Verpflichtungsbescheid dazu gezwungen, den geschiedsten Vertrag umzusetzen. Der Streit zwischen der Kasse und dem Bayerischen Hausärzteverband (BHÄV) währt schon seit Monaten. Die AOK erkennt den Schiedsspruch zu dem neuen Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung nicht an, den das Ministerium bereits Anfang März genehmigt hatte.
Die AOK hält den Vertrag für unwirksam, weil rechtswidrig: Er verursache unkalkulierbare Kosten, zudem habe die Schiedsperson zentrale Vertragsbestandteile nicht festgelegt. So sei die Anlage zur Vergütung unvollständig. Dadurch sei völlig unklar, welche Leistungen vergütet werden sollten. Die Kasse weigert sich deshalb, den Vertrag umzusetzen. Vor dem Sozialgericht München reichte sie Klage ein.
Die bayerischen Hausärzte werfen der Kasse fortgesetzten Rechtsbruch vor. Die AOK missachte „selbstherrlich zulasten ihrer Versicherten Recht und Gesetz“, sagt BHÄV-Vorsitzender Dieter Geis bei der Jahrestagung seines Verbandes.
Das Gesundheitsministerium hatte die AOK bereits im April zur unverzüglichen Umsetzung des Vertrags aufgefordert. Die Kasse sei allerdings bei ihrer Blockadehaltung geblieben, heißt es aus dem Ministerium. Damit ignoriere sie höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), nach der Schiedsprüche zu Hausarztverträgen zu vollziehen seien. Das sei nicht hinzunehmen.
„Ich bedauere, dass der Verpflichtungsbescheid notwendig geworden ist. Aber dieser Schritt war unvermeidlich“, so Huml. Die AOK verkenne nach wie vor, dass sie gesetzlich zur Umsetzung des Hausarztvertrages verpflichtet sei. „Gerade die AOK als Körperschaft des öffentlichen Rechts steht nicht über dem Gesetz.“
Die AOK habe den laufenden Vertrag aus dem Jahr 2012 ohne Not auslaufen lassen, so die Ministerin weiter. Und sie habe es in der Hand gehabt, in den Verhandlungen eine für beide Seiten akzeptable Einigung zu erzielen. „Das hat sie versäumt. Vielmehr hat die AOK trotz intensiver Vermittlungsversuche des Gesundheitsministeriums auf ihren Maximalpositionen beharrt.“
Der Schiedsspruch selbst sei vom Ministerium geprüft worden – eine offensichtliche Rechtswidrigkeit sei dabei nicht festgestellt worden. Damit sei der Schiedsspruch in Kraft getreten und müsse umgesetzt werden. Aus Sicht von Huml ist die Weigerung der AOK, dies zu tun, ein einmaliger Vorgang. „Wenn sich eine Partei über eine Schiedsamtsentscheidung hinwegsetzt und sie trotz gesetzlicher Verpflichtung zur Umsetzung ignoriert, wird das Funktionieren des Systems der Selbstverwaltung und damit letztendlich das Prinzip der Selbstverwaltung in Frage gestellt“, so Huml.