Einige Mitglieder des Bayerischen Apothekerverbandes (BAV) müssen tiefer in die Tasche greifen. Die Mitgliederversammlung hat eine neue Beitragsordnung beschlossen. Kleine Apotheken müssen ebenso eine Beitragserhöhung hinnehmen wie die großen. Für die Mehrheit der Mitglieder soll sich aber nichts ändern. Der BAV ist mit 3026 Mitgliedern der größte Verband in der ABDA.
Für die neue Beitragsordnung wurden die bisherigen beiden unteren Beitragsgruppen mit einem Nettoumsatz von weniger als 750.00 Euro pro Jahr gestrichen. Dafür werden drei neue Beitragsgruppen für Apotheken mit Nettoumsätzen über 3,5 Millionen Euro pro Jahr eingeführt. Als Begründung führt der BAV an, dass sich seit 2009 die Verteilung der Nettoumsätze der Apotheken und auch deren absolute Höhe deutlich verändert hat: Der rechnerische Durchschnittsumsatz einer bayerischen Apotheke lag 2016 bereits bei knapp 1,9 Millionen Euro.
„Daher sollten die untersten und obersten Beitragsgruppen entsprechend der tatsächlichen Umsatzentwicklung angepasst werden“, so der Verband. In den meisten Beitragsgruppen bleibe der Mitgliedsbeitrag aber wie bisher. Lediglich in den untersten Beitragsgruppen steigt der monatliche Beitrag um einen Betrag zwischen zwei Euro und 18 Euro. Apotheken mit einem Jahresumsatz über 3,5 Millionen Euro zahlen je nach neuer Umsatzgruppe zwischen 14 Euro und 42 Euro mehr. Eine Apotheke mit einer Million Euro Jahresumsatz zahlt jetzt 82 Euro Monatsbeitrag, eine Apotheke mit 3,5 Millionen Euro Umsatz 180 Euro.
Die Einstufung der Apotheken in die jeweilige Umsatzgruppe erfolgt durch die Apothekeninhaber auf freiwilliger Basis. Daher kann der BAV nach eigenen Angaben noch nicht einschätzen, wie stark die Beitragseinnahmen steigen werden.
Politischer Schwerpunkt der Mitgliederversammlung war das EuGH-Urteil vom 19. Oktober, wonach sich Arzneimittelversender mit Sitz im EU-Ausland nicht an die deutsche Arzneimittelpreisverordnung für rezeptpflichtige Arzneimittel halten müssen. „Auch wenn das Thema derzeit in den tagesaktuellen Medien nicht mehr so präsent ist, so wird es doch im Wahlkampf und darüber hinaus ganz oben auf der Agenda unserer politischen Verbandsarbeit stehen“, sagte Verbandschef Dr. Hans-Peter Hubmann.
Man werde unverändert an der Forderung nach einer Beschränkung des Arzneimittelversandes auf rezeptfreie Arzneimittel festhalten. Dies werde bei zahlreichen Gesprächen mit Politikern immer wieder kommuniziert. Hubmann wies darauf hin, dass das sogenannte „Rx-Versandverbot“ sogar im Regierungsprogramm der Unionsparteien zu finden sei, das vor Kurzem veröffentlicht wurde.
Seit der letztjährigen Mitgliederversammlung habe es aber auch positive Veränderungen für die Apotheker gegeben, so Hubmann. Hier sei die Anhebung der Rezepturvergütung, mit einem erhöhten Arbeitspreis und einem zusätzlichen Fixum, zu nennen. Mit der Anhebung der Dokumentationsgebühr, insbesondere bei Betäubungsmitteln, habe eine seit Jahrzehnten notwendige Anpassung stattgefunden. Zudem seien im Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) die Forderungen der Apothekerschaft nach einem Wegfall der Ausschreibungen von Zytostatika sowie von Impfstoffen umgesetzt worden.
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