Bayern

CSU: Strafparagraph gegen Korruption

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Berlin -

Bayerns Justizminister Professor Dr. Winfried Bausback (CSU) hat das Thema Korruption im Gesundheitswesen wieder auf die politische Agenda gebracht: Er fordert – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – die Einführung eines neuen Straftatbestands. Korrupte Ärzte, Apotheker und Psychotherapeuten sollen künftig mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden, in besonders schweren Fällen mit bis zu fünf Jahren. Einen Gesetzesentwurf der Koalition gibt es noch nicht.

Mit seiner Forderung nach einem eigenen Straftatbestand greift Bausback die Position von SPD und Grünen auf: In der vergangenen Legislaturperiode hatten die Oppositionsparteien auf eine Verankerung im Strafgesetzbuch (StGB) gepocht. SPD-geführte Länder hatten im Bundesrat einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht. Der damalige Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) wollte hingegen eine Klarstellung im Sozialgesetzbuch (SGB V).

Weil man sich nicht einigen konnte, hatte der Bundesrat das Präventionsgesetz kurz vor der Bundestagswahl in den Vermittlungsausschuss überwiesen. In den Koalitionsverhandlungen legten sich Union und SPD schließlich auf eine Regelung im StGB fest.

Die AOK Bayern begrüßt die Äußerung des Justizministers: „Damit wird der Kampf gegen Fehlverhalten im Gesundheitswesen deutlich erleichtert“, so Kassenchef Dr. Helmut Platzer. Die AOK fordere seit vielen Jahren Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur effizienteren Verfolgung von Straftaten. Bausbacks Vorschlag schließe strafrechtliche Lücken und verbessere die Strukturen der Strafverfolgung bei Fehlverhaltensdelikten im Gesundheitswesen.

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