Bayern

Kammer wiederholt Rezeptur-Test

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Berlin -

Bayerischen Apothekern steht die zweite Welle von Rezepturtests durch ihre Kammer bevor. Beim ersten Mal hatten die Überprüfungen ergeben, dass fast 9 Prozent der Apotheker die Anfertigung verweigert hatten. Wann genau die Testkäufer wieder losziehen, bleibt das Geheimnis der Geschäftsstelle. Schließlich sollen die Ergebnisse nicht beeinflusst werden. „Mit den Überprüfungen wollen wir die Apotheker sensibilisieren“, sagt Kammerpräsident Thomas Benkert. Die Tests seien ein gutes Mittel um zu garantieren, dass Rezepturen zeitnah und in einer hohen Qualität angefertigt würden.

Benkert verteidigt das Vorgehen der Kammer gegen Kritik: Einige Apotheker hatten moniert, dass sie seltene und teure Zutaten für eine Rezeptur einkaufen und dann den größten Teil wegwerfen müssten. „Bei den Tests haben wir normale und gängige Rezepturen verlangt. Das waren überhaupt keine Spezialaufträge“, sagt Benkert.

Er bekennt sich zu der Politik der Transparenz: Man werde die Ergebnisse auch künftig öffentlich machen. „Wir können das nicht unter den Teppich kehren“, so Benkert. Sollten Apotheker, die beim ersten Mal die Rezepturanfertigung verweigert hatten, die Herstellung in der zweiten Testwelle erneut ablehnen, drohen ihnen laut Kammer berufsrechtliche Konsequenzen.

Als weitere Maßnahme zur Qualitätssicherung ruft Benkert die Apotheker auf, sich an den Ringversuchen des Zentrallaboratoriums Deutscher Apotheker (ZL) zu beteiligen. So ließe sich überprüfen, ob die eigenen Rezepturen den Anforderungen entsprächen. Ist das der Fall, bestätigt das ZL das mit einem Zertifikat. „Das ist ein guter Selbsttest. So weiß jeder Apotheker, wo er steht“, sagt Benkert. Er rät Apothekern, ihren Mitarbeitern den Termin des ZL-Tests nicht zu verraten – schließlich sollten sie immer gute Arbeit leisten.

Das ZL hat aktuell wegen der großen Nachfrage den Untersuchungszeitraum für den ersten Rezeptur-Ringversuch 2014 bis Oktober verlängert; der neue Anmeldeschluss ist der 15. September. Als erste Rezeptur ist die Herstellung einer Cremezubereitung mit Dexamethason vorgesehen. Laut einer ZL-Umfrage gehört das Glukokortikoid zu den zehn am häufigsten in der Apothekenrezeptur eingesetzten Substanzen. Im Rahmen des Ringversuchs bestehe außerdem die Möglichkeit, die Creme auch hinsichtlich ihrer mikrobiologischen Qualität überprüfen zu lassen und so ein Zusatzzertifikat zu erwerben, hieß es vom ZL.

In der ersten Testwelle hatte die Kammer insgesamt 1065 bayerische Apotheken auf die Probe gestellt. Die eingesammelten Rezepturen wurden auf Identität, Gehalt und Homogenität geprüft. Insgesamt 94 Apotheken verweigerten die Anfertigung der Rezeptur ganz, also knapp 9 Prozent. Ihnen sprach die Kammer eine Rüge aus. Von den restlichen 971 Apotheken bestanden 831 (85,6 Prozent) die Anforderungen an die Herstellung einer Rezeptur, 140 Apotheken (14,4 Prozent) dagegen nicht.

Von den 140 durchgefallenen Kandidaten hatten 119 Apotheken eine fehlerhafte Einwaage in der Rezeptur, bei zwölf Apotheken fand sich eine mangelnde Wirkstoffverteilung, in acht Fällen stimmte beides nicht. Die Rezeptur einer getesteten Apotheke fiel durch, weil sie einen falschen Wirkstoff enthielt.

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