Quasi über Nacht haben viele Ärzte erfahren, dass ab heute alle Mitarbeiter und Besucher einen tagesaktuellen Antigentest vorlegen müssen – unabhängig davon, ob sie geimpft oder genesen sind. Das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) sieht besonders Vorgaben für Gesundheitseinrichtungen vor. Das baden-württembergische Gesundheitsministerium erlaubt zunächst Ausnahmen und setzt sich beim Bund für eine praxistaugliche Umsetzung ein.
Mit den neuen Regelungen des IfSG wurden für etliche Einrichtungen, darunter auch Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeheime, weitere Pflichten zur Kontrolle von 3G-Nachweisen geschaffen. Dazu gehört, dass die Einrichtungen umfangreiche neue Meldepflichten erfüllen müssen, wie zum Beispiel Meldungen zur Anzahl von Testungen und Impfquoten an die Ortspolizeibehörden in Baden-Württemberg.
„Die neuen Regelungen sind für die Einrichtungen und die Behörden eine Belastung. Wir brauchen hier eine Umsetzung mit Augenmaß und keine weiteren Meldepflichten, die das medizinisch-pflegerische Personal von der Patientenversorgung fernhalten“, betonte der Amtschef des baden-württembergischen Gesundheitsministeriums, Professor Dr. Uwe Lahl in Stuttgart. „Aus diesem Grund werden wir auf den Bund zugehen und eine gemeinsame Linie für eine praxistaugliche Umsetzung der Regelungen einfordern. Bis dahin können die Regelungen nicht im vom Bund vorgeschriebenen Umfang vollzogen werden.“
Es ist geplant, die Regelungen schrittweise und vorerst nur in Teilbereichen mit vulnerablen Gruppen, beispielsweise in den stationären Einrichtungen der Altenpflege, umzusetzen. „Wir werden bezüglich der Umsetzung auf die einzelnen Bereiche zugehen und gemeinsam konstruktive Lösungen erarbeiten“, so Lahl.
Auch Apotheken berichten über verzweifelte Praxismitarbeiter: „Seit heute Morgen rufen nonstop Ärzte an“, sagt Mona Farhang, Inhaberin der City Apotheke Ratingen. Die Praxen brauchten dringend Tests. Die Apothekerin versucht, die gestiegene Nachfrage zu bedienen.
APOTHEKE ADHOC Debatte