Rauchverbot

BaWü knickt bei Kneipen ein

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Nach langem Ringen hat der baden-württembergische Landtag mit den Stimmen der CDU/FDP-Koalition ein abgeändertes Nichtraucherschutzgesetz beschlossen. Danach soll es beim Rauchverbot künftig Ausnahmen für Kneipen geben. Die Wirte solcher höchstens 75 Quadratmeter großen Gaststätten mit nur einem Raum können selbst entscheiden, ob in ihrem Lokal geraucht werden darf. Das Gesetz soll nach dem 7. März in Kraft treten.

Jugendliche unter 18 Jahren haben zu Raucherkneipen keinen Zutritt. Dort dürfen außerdem nur „kalte Speisen einfacher Art zum Verzehr an Ort und Stelle“ angeboten werden. Bei Nichtbeachtung des Gesetzes droht eine Geldbuße bis zu 2500 Euro. Im Wiederholungsfall innerhalb eines Jahres kann die Strafe bis zu 5000 Euro betragen.

Die Neuregelung war nötig, weil das Bundesverfassungsgericht das bisherige Gesetz beanstandet hatte - unter anderem weil Restaurants und Kneipen mit nur einem Raum zu einem absoluten Rauchverbot gezwungen waren. Gaststätten, die Möglichkeiten zur räumlichen Trennung hatten, durften dagegen einen Raucherraum einrichten.

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