Apothekenhonorar

BaWü: Honorarerhöhung gerechtfertigt Benjamin Rohrer, 31.07.2012 14:49 Uhr

Berlin - 

Inzwischen ist der Verordnungsentwurf zur Anpassung des Fixhonorars auch in den Gesundheitsministerien der Länder eingetroffen. Die ersten Länder haben sich auch schon eine Meinung gebildet: „Eine Anpassung des Apotheken-Festzuschlages erscheint aufgrund der nicht bestreitbaren Kostenentwicklung gerechtfertigt“, so eine Ministeriumssprecherin aus Baden-Württemberg. Im Ländle will man die Verordnung nun genau prüfen und dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) eventuell eine Stellungnahme zukommen lassen.

 

Nach dem OK aus den anderen Bundesministerien hatte das BMWi den Entwurf zur Kenntnisnahme an alle Länder verschickt und den Ministerien bis einschließlich 10. August die Möglichkeit gegeben, dazu Stellung zu nehmen.

Die Höhe der Anpassung wollte man in Stuttgart nicht kommentieren – aber auch nur, weil dem dortigen Ministerium die nötigen Zahlen fehlen. „Von daher kann gegenwärtig keine belastbare Aussage zur Höhe des Anpassungsbedarfs beim Festzuschlag getroffen werden“, so die Ministeriumssprecherin. Trotzdem behält sich das Ministerium eine Stellungnahme vor.

Auch andere Länder verzichten wegen der Datenlage vorerst auf eine Stellungnahme: Bremen beispielsweise will nicht auf die Verordnung reagieren. Das BMWi müsse „in Abwägung mit den berechtigten Interessen der Arzneimittelverbraucher und Kostenträger“ die Statistiken auswerten und dann das Fixum anpassen, teile ein Sprecher mit. Auch Nordrhein-Westfalen will keine Stellungnahme einreichen. In Hessen wird die Honorarnapassung laut einer Sprecherin derzeit „eingehend“ geprüft.