BaWü: Ausweis für Abhängige APOTHEKE ADHOC, 05.07.2012 12:05 Uhr
Opiatabhängige Patienten erhalten in Baden-Württemberg künftig von ihren behandelten Ärzten einen Ausweis mit Informationen zur Subsitutionstherapie. Darin wird erstmals landesweit einheitlich dokumentiert, welches Präparat von welchem Arzt verabreicht wird. Die Ausweise werden vom Sozialministerium, der Kassenärztliche Vereinigung und der Landesärztekammer herausgegeben. Sie lösen die regional unterschiedlichen Modelle ab.
Der Ausweis belegt zudem die psychosoziale Betreuung. Er sei auch für Mediziner ein wichtiger Nachweis: Neben Angaben zur Person und einem Foto listet das Dokument die Tagesdosen auf. Die Vorlage berechtigt jedoch nicht zur Abgabe von Subsitutionsmitteln an die Patienten.
Das Dokument soll die Drogenabhängigen auch bei polizeilichen Kontrollen schützen. Sie können dadurch belegen, dass sie legal in Besitz der Substitutionsmittel sind. Zudem kann der Ausweis bei einem akuten Krankenhausaufenthalt überlebenswichtig sein, um die Therapie lückenlos fortzuführen oder bedrohliche Entzugssymptomatiken zu verhindern.
In Baden-Württemberg werden rund 10.000 Drogenabhängige mit Ersatzstoffen wie Methadon oder Subutex behandelt. Offiziellen Zahlen zufolge befinden sich bundesweit etwa 78.000 Patienten in einer Substitutionstherapie.