Baumüller-Söder rechtfertigt Masken-Angebot Alexander Müller, 06.10.2022 08:02 Uhr
Im Masken-Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtags ist Karin Baumüller-Söder, die Ehefrau von Ministerpräsident Markus Söder (CSU), als Zeugin vernommen worden. Der Ausschuss befragte die bayerische „First Lady“ und ihren Bruder am Mittwochabend über ein Angebot von deren Firma aus dem Frühjahr 2020, mehrere Millionen Corona-Schutzmasken beschaffen zu wollen.
Die Baumüller Gruppe ist ein international agierendes Unternehmen mit Kontakten auch nach China. Am Ende kam das Geschäft nicht zustande, weil das zuständige Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) sich aus „fachlicher Sicht“ dagegen ausgesprochen hatte. Es fehlten demnach unter anderem Zertifikate zur Eignung der Masken.
Die Opposition wollte den Vorgängen dennoch genauer auf den Grund gehen – weil Ministerpräsident Söder nur einen Tag vor dem per Mail vorgelegten Angebot der Baumüller Gruppe in einer Regierungserklärung eine Maskenpflicht in Handel und Nahverkehr angekündigt hatte. Das Gesundheitsministerium hat einen Zusammenhang bereits ausgeschlossen: Erste Angebote zur Hilfe bei der Maskenbeschaffung habe es – wie von anderen Unternehmen – bereits viele Tage früher gegeben. Zudem stand aber auch der Vorwurf einer bevorzugten Behandlung der Firma im Raum.
Baumüller-Söder begründete das damalige Angebot damit, dass man schlichtweg habe helfen wollen. Es habe Aufrufe auch von Verbänden gegeben, besonders an Firmen mit Kontakten nach China, sich an der Suche nach Schutzausrüstung zu beteiligen. Von dieser möglichen Unterstützung habe sie einmal auch ihrem Ehemann erzählt. Nach einem einzigen Telefonat mit dem Amtschef des Gesundheitsministeriums habe sie den Vorgang aber damals an ihren Bruder abgegeben – mit der Angebotserstellung und weiteren Vorgängen habe sie nichts mehr zu tun gehabt. Erst viel später habe sie erfahren, dass aus dem Kontakt nichts geworden sei und dass keine Masken geliefert worden seien.
Baumüller-Söders Bruder Andreas sagte zum Vorwurf einer bevorzugten Behandlung des Unternehmens: „Es war ein Angebot wie jedes andere. Es stand jedem frei, das Angebot anzunehmen oder nicht anzunehmen.“