Basisapotheker ziehen Dienstaufsichtsbeschwerde zurück Lothar Klein, 17.06.2019 12:04 Uhr
In der Auseinandersetzung um die jahrelang nicht erfolgten Notdienste der Hellweg-Apotheke in Unna-Hemmerde hatten die Basisapotheker eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL), Gabriele Regina Overwiening, beim NRW-Gesundheitsministerium eingereicht. Diese wurde jetzt zurückgezogen. Damit ist der Streit beigelegt.
Die Basisapotheker verlangten von Overwiening Auskunft über die Umstände und Gründe für die nicht erfolgten Notdienste. Sie warfen der Kammerpräsidentin vor, keine ausreichenden Antworten zu geben. „Obwohl auch nach einem von der AKWL anberaumten „Informationsgespräch“ am 14.05.2019 etliche Sachverhalte nicht abschließend geklärt sind, ziehen wir dennoch unsere Aufsichtsbeschwerde vom 03.05.2019 zurück“, schrieb Apotheker Gunnar Müller jetzt an das NRW-Gesundheitsministerium.
In Unna-Hemmerde hatte die Hellweg-Apotheke nach Informationen der Basisapotheker seit 40 Jahren, seit 1979, keinen Nacht- und Notdienst geleistet. Die Hellweg-Apotheke gehörte früher dem Ehrenpräsidenten der Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL) und der ABDA, Hans-Günter Friese. Seit 2012 wird sie von dessen Tochter Dr. Anke Lochmann geführt. Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe bestätigte den Sachverhalt und bezieht die Hellweg-Apotheke jetzt in das Nacht- und Notdienstnetz ein.
Sowohl an die Aufsichtsbehörden als auch an die AKWL hatten die BasisApotheker eine lange Frageliste zur Aufklärung des Sachverhaltes gerichtet. Laut Mitteilung der Basisapotheker stand die Nicht-Teilnahme am Notdienst offenbar in Zusammenhang mit der Erlaubnis des Kreises Unna, die Hellweg-Apotheke in Unna-Hemmerde als sogenannte Zweigapotheke der Markt-Apotheke in Fröndenberg betreiben zu dürfen. Die Zweigapotheke ist eine Sonderform im Apothekenrecht bei Vorliegen eines Versorgungsnotstandes. Dies habe es Friese ermöglicht, zwei Apotheken zu betreiben, noch bevor die Möglichkeit einer Filialisierung im Jahr 2004 ins Apothekenrecht übernommen wurde.
„Nähere Details zur Feststellung des Versorgungsnotstandes sowie zur Befreiung vom Apotheken-Notdienst wurden – trotz entsprechender Anfragen – weder von dem für die Erteilung der Betriebserlaubnis zuständigen Kreis Unna mitgeteilt noch von der seit 1995 für die Apotheken-Notdienste verantwortlichen AKWL“, zeigten sich die Basisapotheker allerdings unzufrieden mit den erhaltenen Antworten. Vor der aktuellen Dienstaufsichtsbeschwerde hatten die Basisapotheker die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gefordert. Der ist aber in der Kammersatzung nicht vorgesehen.
Beim Schlichtungstermin am 14. Mai gab es dann aber einen Kompromiss: Die Kammer sagte zu, die gegen Basisapotheker Dr. Christoph Klotz erwirkte gerichtliche Untersagungserklärung nicht weiter gerichtlich zu verfolgen. Dadurch wurden für Klotz Anwaltskosten vermieden. Im Gegenzug sagte Klotz den Rückzug der Dienstaufsichtsbeschwerde zu.
Die Basisapotheke hatte die Causa Hemmerde zu Beginn des Kammerwahlkampfes öffentlich gemacht. Inzwischen ist die Wahl der neuen Kammerversammlung weit fortgeschritten. Ende nächster Woche werden die Stimmen ausgezählt. Nach bisherigem Zwischenstand liegt Wahlbeteiligung bei etwa 35 Prozent. Rund ein Drittel der Stimmen wurde erstmals online abgegeben. Damit erscheint es möglich, den kontinuierlichen Rückgang der Wahlbeteiligung zumindest zu stoppen. An der vorherigen Kammerwahl beteiligten sich rund 39 Prozent der AKWL-Apotheker.