Bas (SPD): Erst EU-Votum abwarten Lothar Klein, 26.09.2019 14:48 Uhr
Auf dem Deutschen Apothekertag (DAT) hat die ABDA-Führung die Bundesregierung mehrfach eindringlich aufgefordert, die Verabschiedung des Apothekenstärkungsgesetzes rasch voranzutreiben. „Wir können nicht zuwarten“, sagte DAV-Chef Fritz Becker in seinem Lagebericht. Daraus wird wohl nichts. Jetzt meldet sich der Koalitionspartner zu Wort: Die SPD will das Gesetz erst beraten, wenn die EU-Kommission ihre Position festgelegt hat.
Gegenüber APOTHEKE ADHOC erklärte die neue stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Bärbel Bas: „Wenn uns das Apothekenstärkungsgesetz vom Kabinett zugeleitet wird, werden wir es selbstverständlich beraten. Das ist bisher nicht der Fall. Aus unserer Sicht ist es jedoch sinnvoll, die Entscheidung der EU-Kommission abzuwarten. Andernfalls droht uns möglicherweise ein Desaster wie bei der PKW-Maut. Die Stellungnahme des Bunderates prüfen wir natürlich. Entscheidend ist aber das Ergebnis der Prüfung auf EU-Ebene. Daher müssen wir letztlich dieses Ergebnis abwarten.“
Damit dürfte sich die Hoffnung der ABDA auf zügige Beratung des VOASG im Bundestag nicht erfüllen. Auch die Union wollte ursprünglich aufs Tempo drücken. Am 17. Oktober sollte die erste Lesung des VOASG im Bundestag stattfinden, am 21. Oktober eine Anhörung im Rahmen einer Sondersitzung im Gesundheitsausschuss des Parlaments. Die Verabschiedung war bereits für den November geplant. Dieser Zeitplan dürfte nicht mehr einzuhalten sein.
Dem Vernehmen nach wird erst die neue EU-Kommission eine abschließende Bewertung des VOASG vornehmen. Ob diese bis zum Jahresende vorliegt, ist mehr als zweifelhaft. Denn die Arbeit der neuen Kommission beginnt im November. Außerdem gibt es auch in der Union unterschiedliche Meinungen zur weiteren Beratung des VOASG. In Berlin äußerte auch die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Karin Maag (CDU), nicht nur Zweifel an einer raschen Gesetzgebung. Das ausstehende Votum der EU-Kommission könne auch ein erneutes Nachdenken über das VOASG notwendig machen.