Tilidin, Alprazolam, Ozempic & Co.

Barmer warnt vor Rezeptfälschungen

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Berlin -

Die Barmer warnt Apotheken vor Rezeptfälschungen. Die Krankenkasse weist darauf hin, dass die Angestellten die Verordnungen besonders bei Sucht- und Dopingmitteln prüfen sollen. 

Die Barmer informierte den Hessischen Apothekerverband (HAV), dass der Kasse seit März 2023 zahlreiche papiergebundene Rezeptfälschungen vorwiegend aus Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen vorliegen. „Da sich auch in angrenzenden Bundesländern eine zunehmende Betroffenheit zeigt, hat sich die Barmer entschieden, bundesweit aufmerksam zu machen.“

Daran sind die Fälschungen zu erkennen:

Apotheken sollen hellhörig werden, wenn es sich um Verordnungen über Tilidin, Genotropin/Norditropin, Alprazolam, Ozempic, Testosteron, Clonazepan, Bromazepam sowie Lorazepam. Auffällig sei es, wenn nur ein Papierrezept vorgelegt werde, der Name der Ärztin oder Arztes, Berufsbezeichnung sowie Telefonnummer fehlen, der Vordruck Muster 16 folgende Betriebsstättennummern (BSNR) aufweist: 182073300, 188450800, 187750600, 378002600, 182086600 oder bei diesen lebenslangen Arztnummern (LANR): 295024776, 844536528, 384811528, 843895734.

Auch an Rechtschreibfehlern, widersprüchlichen Angaben zur Berufsbezeichnung und Facharztgruppencode seien die Plagiate zu erkennen. „Zudem sind teilweise auffallende Rahmenbedingungen zu beobachten, die Hinweise auf einen Rezeptfälschungszusammenhang geben“, so die Kasse. Es erfolge eine telefonische Vorbestellung des Arzneimittels mit anschließender Abholung, bevorzugt mittwochnachmittags, freitagnachmittags und samstags. Ein weiterer Hinweis: Die Botendienstinanspruchnahme erfolge nicht an einem verbindlichen Aufenthaltsort.

Angestellte dürfen Abgabe verweigern

Die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) regelt, dass das pharmazeutische Personal einem erkennbaren Missbrauch in geeigneter Weise entgegentreten muss beziehungsweise bei einem begründeten Verdacht auf Missbrauch die Abgabe verweigern muss. Ist der Abgebende nicht sicher, hat aber Bedenken, die sich erstmal nicht aufklären lassen, darf er die Abgabe verweigern.

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