BGH-Urteil

Barmer fordert strafrechtliche Sanktionen

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Nach dem GKV-Spitzenverband fordert auch die Barmer GEK eine klare Gesetzeslage für Bestechung bei Kassenärzten. „Im Krankenversicherungsrecht als auch nach ärztlichem Berufsrecht ist Korruption eindeutig verboten“, sagte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der BARMER GEK, Dr. Rolf-Ulrich Schlenker. „Was fehlt ist allein eine strafrechtliche Sanktion. Diese muss der Gesetzgeber nun schnellstmöglich – am besten schon mit dem Patientenrechtegesetz – einführen.“

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte am Freitag entschieden, dass Kassenärzte, die Geschenke annehmen, sich nicht der Korruption strafbar machen. Als Grund hieß es, die Mediziner arbeiteten weder als Amtsträger noch als Beauftragter der Kassen. Ob die Korruption im Gesundheitswesen strafwürdig ist und durch Schaffung entsprechender Straftatbestände eine effektive strafrechtliche Ahndung ermöglicht werden soll, muss laut BGH der Gesetzgeber entscheiden.

Die Bundesregierung hatte es dagegen abgelehnt, einen neuen Straftatbestand schaffen. Weil den Ärzten die Annahme von Geschenken ohnehin schon per Berufsrecht verboten sei, bestehe derzeit kein Handlungsbedarf, so ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums in einem Bericht der Financial Times Deutschland (FTD). Krankenkassen und Ärzte müssten selber tätig werden, um korrupte Mediziner ausfindig zu machen.

Nach dem Beschluss hatte bereits der GKV-Spitzenverband den Gesetzgeber zum Handeln aufgefordert: Das Ergebnis der Richter sei „kein Freifahrtschein für niedergelassene Ärzte und Pharmareferenten, sondern ein klarer Auftrag an den Gesetzgeber, die in diesem Rechtsstreit sichtbar gewordenen Lücken im Strafrecht zu schließen“, sagte Vorstand Gernot Kiefer.

 

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