Bundesversicherungsamt

Barmer-„Bleibeprämie“ wettbewerbswidrig

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Das Bundesversicherungsamt hat die Barmer Ersatzkasse aufgefordert, ein Programm zur Mitgliederbindung einzustellen. Mit Geldzahlungen für den Verbleib wechselwilliger Mitglieder verstoße Deutschlands größte Ersatzkasse „gegen die Grundsätze des fairen Wettbewerbs unter den gesetzlichen Krankenkassen“, sagte Vizepräsidentin Sylvia Bohlen-Schöning der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ).

Die Barmer hatte wechselwillige Kunden als so genannte Serviceberater an vier Befragungen teilnehmen lassen und dafür bis zu 220 Euro gezahlt. Dafür mussten sich die Versicherten bis 2009 an die Kasse binden. Rund 25.000 Mitglieder hätten mitgemacht, sagte Barmer-Vorstandschef Johannes Vöcking der Zeitung. Dafür habe die Kasse 3,7 Millionen Euro ausgegeben.

Die Kasse wies gegenüber der FAZ die Formulierung zurück, es handle sich um eine „Bleibeprämie“. Tatsächlich gehe es darum, mit wissenschaftlicher Hilfe zu erforschen, warum Mitglieder die Kasse verlassen wollten. „Das entspricht auch einer früheren Anregung des BVA, die Marktforschung sogar noch zu intensivieren“, so Vöcking. Deshalb habe man Mitglieder angesprochen, die ihren Austritt nicht eigens begründet hätten. Die Kasse widersprach der Vermutung, dass dies vor allem für besserverdienende Mitglieder gegolten habe, die einen hohen Beitrag zahlen, so die FAZ.

Über Aktion, die nach Ansicht der Barmer völlig legal ist, hatten sich dem Bericht zufolge 2007 mehrere Kassen bei der Aufsicht beschwert. Diese Serviceberater-Verträge dienten nicht wie vorgegeben der Marktforschung, „sondern bezweckten, die Versicherten mittels einer hohen Geldprämie weiterhin an die Kasse zu binden“, erklärte Bohlen-Schöning. Die Kasse will der Zeitung zufolge ihre Praxis nun Ende September einstellen.

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