Zyto-Apotheker können Sterilrezepturen neben der Debeka mit einer weiteren privaten Krankenversicherung direkt abrechnen: Der Verband der Zytostatika herstellenden Apotheker (VZA) hat mit der Barmenia Krankenversicherung eine entsprechende Vereinbarung getroffen.
Die 250 Mitgliedsapotheken bekommen von den Patienten die Erstattungsansprüche übertragen. Dafür ist eine Genehmigung durch den privaten Versicherer nötig. Die Apotheke soll den offenen Betrag von der Barmenia innerhalb eines Monats erhalten. Dadurch verschwindet für die Apotheken das Inkasso-Risiko.
Die Vereinbarung verringert dem VZA zufolge den bürokratischen Aufwand. Die Krebspatienten müssen die teuren Medikamente nicht mehr vorfinanzieren und die Belege nicht mehr einzeln zur Erstattung einreichen. Die Vereinbarung einer Direktabrechnung zwischen Apotheken und Versicherern sei ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zu Abschlüssen mit privaten Versicherungen, sagte VZA-Präsident Dr. Klaus Peterseim.
„Mit der neuen Vereinbarung werden unsere krebskranken Patienten nicht nur finanziell entlastet, sondern auch der bürokratische Aufwand reduziert sich deutlich. Die ohnehin stark belasteten Betroffenen erfahren so eine größtmögliche Unterstützung“, erklärt Barmenia-Chef Josef Beutelmann.
Neben parenteralen Zubereitungen inklusive unterstützender Arzneimittel
umfasst die Vereinbarung auch verordnete Hilfsmittel. Bei der Barmenia
waren im vergangenen Jahr mehr als 1,2 Millionen Menschen versichert.
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