Bargeldloses Bezahlen

Kreditkartengebühren ab 2018 verboten

, Uhr
Berlin -

Das Bezahlen mit der Kreditkarte wird für Kunden preiswerter. Das betrifft vor allem Käufe im Internet, zum Beispiel bei Versandapotheken. Häufig werden hierfür Extra-Gebühren verlangt. Ab 2018 dürfen Händler grundsätzlich keine speziellen Gebühren für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften mehr verlangen. Diese Regelung gilt dann europaweit. Damit setzt die Bundesregierung die EU-Zahlungsdiensterichtlinie um.  

Die EU will mit der Richtlinie den Wettbewerb im Bereich der Zahlungsdienste verbessern, Gebühren für Kartenzahlungen abschaffen und die Verbraucher gleichzeitig besser schützen. So dürfen Händler in Zukunft keine gesonderten Gebühren mehr für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften verlangen. „Hierzu gehören insbesondere die gängigsten Kartenzahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland", heißt es in der Gesetzesbegründung zum Umfang der in Zukunft gebührenfreien Zahlungsmöglichkeiten.

Nach Angaben der Bundesregierung gibt es allerdings im stationären Handel so gut wie keine Extra-Gebühren für das Bezahlen mit Kreditkarten, obwohl dies bislang zulässig wäre. Anders sieht das im Internet aus. Dort werden häufig Extra-Gebühren für die Bezahlung mit Kreditkarten verlangt.

Nach Angaben der Bundesregierung bieten rund 682.000 Firmen ihre Produkte über das Internet an – die meisten davon sind Kleinunternehmen. Davon böten rund 185.000 Firmen die Option der Kartenzahlung an. Knapp 30.000 Firmen verlangten für die Kartenzahlung eine Extra-Gebühr. Ab 2018 darf diese nun nicht mehr erhoben werden.

Zugleich wird die Haftung der Verbraucher für nicht autorisierte Zahlungen über Kreditkarten und andere elektronische Zahlsysteme von derzeit höchstens 150 auf 50 Euro herabgesetzt. Lastschriften lassen sich bisher schon in Deutschland innerhalb von acht Wochen zurückholen. Dieses Erstattungsrecht wird jetzt gesetzlich verankert und gilt europaweit.

Zudem gibt es Veränderungen bei der Beweislast zu Gunsten der Kunden: Künftig muss der Zahlungsdienstleister Beweismittel vorlegen, um Betrug oder grobe Fahrlässigkeit des Nutzers nachzuweisen. Fehlüberweisungen von Kunden sollen zudem einfacher zurückgeholt werden können.

Außerdem werden sogenannte Zahlungsauslösedienstleister wie Paypal der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterstellt. Wie die Regierung im Gesetzentwurf erläutert, bauen diese Dienste auf dem Internet-Banking der Kreditinstitute auf. Sie übermitteln Datensätze zwischen Kunden und Kreditinstituten meist über das Internet, ohne selbst in den Besitz von Kundengeldern zu kommen.

Bei einem Zahlungsauslösedienst können Kunden den Dienstleister beauftragen, für sie bei ihrer Bank eine Überweisung auszulösen, wenn sie zum Beispiel im Online-Shop eines Händlers eingekauft hätten. Die Dienstleister müssen sicherstellen, dass Zugangs- und Kontodaten der Kunden geschützt sind.

Bei Zahlungen im Internet müssen Zahlungsdienstleister künftig bei den meisten Vorgängen für eine „starke Kundenauthentifizierung“ sorgen. Das bedeutet, dass sich der Kunde über mindestens zwei Komponenten – zum Beispiel Karte und Transaktionsnummer oder elektronischer Fingerabdruck – legitimieren muss.

Jährlich werden laut Bundesregierung 18 Milliarden Transaktionen im bargeldlosen Zahlungsverkehr abgewickelt. Dabei kommt es in 2,5 Millionen Fällen zu Betrügereien. Die Zahl der Betrugsfälle soll so eingedämmt werden.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr zum Thema
Krebspatient holt Rezept wieder ab
Jaypirca: Lilly lässt Apotheker hängen
Neue Nische für Zwischenhändler
Skonto über Großhandelsapotheken?
Veränderungen durch Skonto-Urteil
Direktbestellung oder Großhandelsbezug?
Mehr aus Ressort
Apotheken als schnelle und leistungsstarke Akteure
Katastrophenschutz: SPD-Landrat für Apotheke vor Ort
Kliniksterben in westdeutschen Großstädten
Klinikreform: Was ändert sich jetzt?

APOTHEKE ADHOC Debatte