BAK-Präsident nur noch mit Ansage Lothar Klein, 27.11.2017 14:32 Uhr
Vor einem Jahr wurde Dr. Andreas Kiefer für weitere vier Jahre zum Präsidenten der Bundesapothekerkammer gewählt. Bislang konnten sich Kandidaten für das Präsidentenamt kurzfristig in der Mitgliederversammlung melden. Das soll jetzt anders werden: Wie bei ABDA und DAV soll es demnächst einen „Wahlaufsatz“ geben. Spätestens sechs Wochen vor der Wahl müssen Kandidaten dann ihr Interesse anmelden.
In seiner August-Sitzung hat der BAK-Vorstand beschlossen, der Mitgliederversammlung am 29. November eine entsprechende Satzungsänderung zu empfehlen. Die BAK sieht Vorteile im neuen Verfahren, weil sich dadurch eine „vorherige Meinungsbildung in und zwischen den Kammern“ erleichtere, heißt es im Vorschlag zur Satzungsänderung.
Anderseits seien damit kurzfristige Änderungen in der Aufstellung von Kandidaten für den Vorstand nicht mehr möglich. Wahlvorschläge könnten nach Verstreichen der Vorschlagfrist nur noch in der Mitgliederversammlung gemacht werden, wenn bisher vorgeschlagene Kandidaten nicht gewählt worden sind. Neue Vorschläge und ein zweiter Wahldurchgang sind erst nach einer mehrwöchigen Frist möglich. „Der Wahlaufsatz kann auch dazu dienen, dass sich die vorgeschlagenen Personen zuvor überlegen, ob sie eine Wahl überhaupt annehmen möchten“, heißt es in der Tischvorlage. Trotz des Wahlaufsatzes bleibe es den Kandidaten aber unbenommen, jederzeit ihre Kandidatur zurückzuziehen oder die Wahl nicht anzunehmen.
Nach dem Vorschlag werden die Landesapothekerkammern dann mit der Einladung zu Mitgliederversammlung aufgefordert, bis spätestens sechs Wochen vor dem Termin Vorschläge für den neuen Geschäftsführenden Vorstand einzureichen. Der Wahlvorschlag soll an ABDA-Hauptgeschäftsführer Sebastian Schmitz gerichtet werden. Schmitz muss dann die Zustimmung der Kandidaten zur Wahl einholen. Die Vorschlagsliste muss Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift der vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge enthalten sowie deren Zugehörigkeit zum Vorstand einer Mitgliedskammer.
Wie bei ABDA und DAV muss der Wahlaufsatz spätestens drei Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich oder durch Rundschreiben per Mail bekannt gemacht werden. Erreicht kein Kandidat die erforderliche Mehrheit, verkürzen sich die Fristen für den zweiten Wahlgang auf zwei Wochen.
Das neue Wahlprozedere könnte erstmals im Jahr 2020 zur Anwendung kommen. BAK-Präsident Kiefer ist bis Ende 2020 gewählt. Der 56-Jährige ist seit 2006 Mitglied im Geschäftsführenden Vorstand der BAK und seit 2013 Präsident. Außerdem ist er seit 2006 Präsident der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz.
Vizepräsident der Bundesapothekerkammer ist Thomas Benkert, Präsident der Bayerischen Landesapothekerkammer. Auch für den 60-Jährigen begann 2017 die zweite Amtsperiode. Ebenfalls im fünfköpfigen Geschäftsführenden Vorstand der BAK sind Dr. Georg Engel, Präsident der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern und Krankenhausapotheker. Er ist seit Juni 2015 Mitglied des Gremiums. Wiedergewählt wurde vor einem Jahr als nicht selbstständiger Apotheker auch Wolfgang Pfeil, Vorstandsmitglied der Apothekerkammer Nordrhein. Neu gewählt in den Geschäftsführenden Vorstand wurde Ursula Funke, Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen. Sie folgte auf Gabriele Overwiening, die nicht mehr kandidiert hatte.