Corona-Krise

BAK: Hygieneregeln für Apotheken festlegen APOTHEKE ADHOC, 24.03.2020 11:08 Uhr

Hygiene: Laut BAK müssen Apotheker für jede Offizin die Regeln festlegen. Foto: Rathaus-Apotheke Löhnberg
Berlin - 

Alle Geschäfte, die jetzt in Folge der Anti-Corona-Maßnahmen der Bundesregierung geöffnet bleiben, müssen strenge Hygiene-Vorschriften beachten. So hat es Bundeskanzlerin Angela Merkel angekündigt. Das gilt auch für Apotheken. In Berlin wurde jetzt ein Supermarkt vorübergehend von der Polizei geschlossen, weil die Abstandregeln nicht eingehalten wurden. Was also müssen Apotheken beachten, damit so etwas nicht passiert?

Laut einer ABDA-Sprecherin gelten für Apotheken nach wie vor die von der Bundesapothekerkammer (BAK) in einen Katalog entwickelten Empfehlungen zum Schutz der Mitarbeiter und Kunden. Jeder Apothekeninhaber oder -leiter muss demzufolge aufgrund der lokalen Situation die geeigneten Maßnahmen anordnen. In der Übersicht der BAK mit dem Titel: „Empfehlungen der Bundesapothekerkammer zu Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Biostoffen – Tätigkeiten in der Apotheke während einer Covid-19-Pandemie“ wird unter anderem das Aufstellen von Plexisglas-Schutzwänden, die Verwendung von Einmalschutzkleidung und ein Arbeitsverbot für Schwangere, Stillende und Jugendliche empfohlen. Die Empfehlungen basieren auf der Einstufung des Coronavirus als Biostoff in der Risikogruppe 3.

Laut BAK-Empfehlung haben beispielsweise Apothekenmitarbeiter mit Krankheitszeichen wie Fieber, Husten und/oder Atemnot, Schüttelfrost ihre Tätigkeit abzubrechen und müssen die Symptome ärztlich abklären lassen. Die Zahl der Mitarbeiter in der Offizin soll grundsätzlich auf die notwendige Zahl beschränkt werden. Zu den räumlichen Abstandsregeln teilt die BAK folgendes mit: „Räumlichen Abstand zwischen Mitarbeitern und Patienten wahren; gegebenenfalls einfache Barrieren auf Gesicht- oder Körperhöhe, zum Beispiel Plexiglasscheiben, sofern die räumlichen Gegebenheiten das zulassen.“ Die BAK empfiehlt zudem, nur eine begrenzte Anzahl Patienten gleichzeitig in die Offizin zu lassen. Die Bundesregierung hat jetzt eine Abstandsregel von 1,5 bis 2 Meter vorgegeben. Diese sollte auch in der Offizin eingehalten werden.

Außerdem sollen die Apothekenleiter laut BAK die allgemeinen Maßnahmen zur Hygiene und zum Arbeitsschutz beachten und Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sowie Hautschutz- und Händehygienemaßnahmen festlegen. Die Mitarbeiter sollten geeignete Arbeitskittel und Mund-Nasen-Schutz tragen. Der Arbeitgeber müsse die vom ABAS ermittelten Regeln und Erkenntnisse berücksichtigen oder gleichwertige Schutzmaßnahmen treffen, so die BAK in ihrem Leitfaden.

Hinweise gibt die BAK auch zum Botendienst:

„Eine potenzielle Infektionsgefahr durch den direkten Kontakt mit dem Erkrankten besteht auch für Apothekenmitarbeiter, die im Rahmen des Botendienstes (Home Service) Arzneimittel an Covid-19-erkrankte Patienten nach Hause liefern.“ Die BAK empfiehlt, möglichst den direkten Kontakt mit dem Patienten zu vermeiden, die Wohnung nicht zu betreten, räumlichen Abstand zum Patienten zu wahren und dem Patienten nicht die Hand zu geben. „Eventuell entgegengenommene Rezepte in verschließbare Plastiktüten verpacken“, so die Empfehlung.

Darüber hinaus gibt die Bundesapothekerkammer folgende Hinweise:

  • Benutzung und sichere Entsorgung von Einmaltaschentüchern (Abfallbehälter mit Deckel und Plastiktüte)
  • Regelmäßige intensive Raumbelüftung
  • Einsatz von Desinfektionsmitteln für Hände- und Flächendesinfektion mit Wirksamkeit gegen umhüllte Viren und vom Hersteller als „begrenzt viruzid“ wirksam deklariert
  • Grundsätzlich bei manuellen Arbeiten mit Desinfektionsmitteln flüssigkeitsdichte Schutzhandschuhe tragen, die bis zum Unterarm reichen
  • Für Zubereitung der Desinfektionsmittellösungen nur kaltes oder handwarmes (kein heißes!) Wasser verwenden
  • Desinfektionsmittelkonzentrate nur in das Wasser geben, nicht umgekehrt. Unterschiedliche Desinfektionsmittel nicht miteinander mischen, keine Zugabe von Reinigungsmitteln.
  • Schmuck an Händen und Unterarmen, Uhren, Ringe – auch Eheringe - vor der Tätigkeit ablegen.
  • Hände nach dem Ablegen des Mund-Nasen-Schutzes desinfizieren.

Empfehlungen gibt die BAK auch zur Flächendesinfektion:

  • Regelmäßige Desinfektion (mindestens arbeitstäglich und nach Bedarf) von Flächen, die besonders häufig in Kontakt mit Patienten kommen, beziehungsweise durch Aerosolbildung kontaminiert werden (Türgriffe, Nachtdienstklingel und -schalter, HV-Tisch, Broschürenständer im HV-Bereich) mit geeigneten begrenzt viruziden Flächendesinfektionsmitteln
  • Regelmäßige Desinfektion der Verkehrsflächen in Offizin und Beratungsbereich nicht erforderlich; die tägliche Reinigung des Fußbodens ist ausreichend
  • Arbeitstägliche Desinfektion in dem Bereich, in dem die gebrauchte persönliche Schutzausrüstung gewechselt und abgelegt wird
  • Für die Flächendesinfektion sollen die Mitarbeiter je nach verwendetem Flächendesinfektionsmittel geeignete Schutzhandschuhe (Haushaltshandschuhe, chemikalienbeständige Schutzhandschuhe nach DIN EN 374) tragen. Nach vollständigem Abtrocknen der behandelten Fläche kann diese wieder benutzt werden; vor Ablauf der angegebenen Einwirkzeit muss mit vermindertem Desinfektionsergebnis gerechnet werden. Alternativ könne beispielsweise ein HV-Tisch abschnittsweise desinfiziert und vorübergehend für die Benutzung gesperrt werden.

Empfehlungen zu Schutzkleidung:

  • Arbeitskittel soll so viel unbedeckte Haut und Privatkleidung der Beschäftigten bedecken wie möglich. Gegebenenfalls Schutzkittel zum Einmalgebrauch verwenden. Wechsel des Kittels nach erfolgter Kontamination. Arbeitskittel bei mindestens 60 °C waschen. Getrennte Aufbewahrungsmöglichkeit für Arbeits-/Schutzkleidung und Straßenkleidung. Kontakt der Schutzkleidung mit der Straßenkleidung vermeiden. Bereich, in dem die gebrauchte persönliche Schutzausrüstung gewechselt und abgelegt wird, einrichten. Mit der Arbeits-/Schutzkleidung den Pausen-/Sozialraum nicht betreten.
  • Mund-Nasen-Schutz soll bei Tätigkeiten mit Patientenkontakt getragen werden. Mund-Nasen-Schutz bei Durchfeuchtung wechseln. Tragedauer maximal 8 Stunden (ein Arbeitstag). Nach Gebrauch direkt und sicher entsorgen. Hygienische Händedesinfektion nach Absetzen des Mund-Nasen-Schutzes.

Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg hat aktuelle weitere Hinweise zum Hygieneschutz veröffentlicht: Sie empfiehlt telefonische Vorbestellungen, um unnötige Wartezeiten in der Apotheke zu vermeiden. Die Apotheke könne dadurch alles für die Abholung des Medikamentes vorbereiten. Allerdings seien einige Apotheken bereits mit allgemeinen Fragen telefonisch überlastet.

Besonders für Risikopatienten, Verdachtsfälle und Menschen in häuslicher Isolation sei der Botendienst der Apotheke wichtig. „Der Bote bringt auf telefonische Anfrage Ihre Arzneimittel nach Hause. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Apotheken die Beratungen telefonisch durchführen und die Übergabe der Arzneimittel ohne Kontakt stattfindet. Daher ist eine genaue Absprache mit Ihnen notwendig“, so die LAK.

Außerdem warnt die LAK vor Hamsterkäufen: Obwohl China ein global wichtiger Wirkstoffproduzent und damit auch Zulieferer für Europa sei, lägen derzeit aber keine konkreten Hinweise vor, dass durch die Coronavirus-Krise in China bis heute zusätzliche Lieferengpässe hinzugekommen seien. Die Apotheken hätten sich vorbereitet und die Lagerbestände erhöht: „Es gibt keinen Grund, Arzneimittel zu hamstern.“ Es könne natürlich nicht ausgeschlossen werden, dass Auswirkungen der Krise im Laufe des Jahres auch in der Arzneimittelversorgung in Deutschland spürbar würden. Aber derzeit würden die Patienten ordentlich versorgt.