„Pharmazeutisches Sicherheitsnetz“

BAK gegen Vertretungs-PTA

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Berlin -

Die Bundesapothekerkammer (BAK) spricht sich gegen eine stundenweise Vertretung von Apotheker:innen durch PTA aus und wendet sich damit gegen die Forderung von CDU-Politiker Alexander Kraus. Das „pharmazeutische Sicherheitsnetz“, stets eine:n Apotheker:in vor Ort zu haben, sei selbst für erfahrene PTA unverzichtbar.

Die BAK spricht sich weiter gegen eine Kompetenzerweiterung für PTA aus. Krauß hatte kürzlich gefordert, dass PTA mit mindestens fünf Jahren Berufspraxis stundenweise für Approbierte einspringen dürfen. Das könne auch an eine Weiterbildung geknüpft werden. „Durch eine entsprechende Berufserfahrung haben PTA ein Gespür entwickelt, inwieweit sie den Kunden helfen können“, so Krauß. Dazu müsste § 2 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) geändert werden, laut dem sich der Apothekenleiter nur durch einen Approbierten vertreten lassen darf.

Die BAK weist die Forderung nun zurück und verweist nun ebenfalls auf die ApBetrO: „In der Apothekenbetriebsordnung ist eindeutig geregelt, dass immer ein Apotheker oder eine Apothekerin in der Apotheke anwesend sein müssen“, so ein Sprecher auf Anfrage. „Diese Regelung dient der Arzneimittelsicherheit und damit vor allem der Patientensicherheit.“ Patient:innen könnten sich demnach „darauf verlassen, dass immer eine approbierte Fachkraft anwesend ist, die möglicherweise auftretende Probleme zusammen mit der PTA lösen kann“, so die BAK. PTA könnten dies nicht allein: „Dieses pharmazeutische Sicherheitsnetz ist auch für berufserfahrene PTA unverzichtbar“, so die BAK. Deshalb lehne sie auch die stundenweise Vertretung von Apotheker:innen durch PTA als „nicht zielführend“ ab.

Der Bundesverband PTA (BVpta) hatte demgegenüber Krauß‘ Forderung unter Verweis auf die angespannte Personallage in den Apotheken begrüßt. „Eine Aufwertung des Berufes ist dringend nötig“, erklärte Bundesvorsitzende Carmen Steves. Der BVpta schlägt allerdings eine Weiterqualifizierung hin zu mehr pharmazeutischer Kompetenz und eine Vertretungsbefugnis durch einen Bachelorabschluss vor. Verknüpfungen zum Studium ließen sich schon während der Ausbildung schaffen, in dem diese optional mit einem Studium an einer Fachhochschule verbunden werde. „Für junge Leute wäre die Durchlässigkeit zur akademischen Karriere mit vielfältigen Möglichkeiten gegeben, was ein tragendes Argument in der Berufswahl darstellt“, so Steves.

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