Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hat sich gegen Kritik gewehrt, der neue Gesetzentwurf zu Patientenrechten gehe nicht weit genug. „Ich glaube, dass es genau der richtige Ausgleich ist zwischen den Patienteninteressen und den Ärzteinteressen“, sagte der Minister am Freitagmorgen im Deutschlandfunk. „Aber eine generelle Beweislastumkehr würde zu amerikanischen Verhältnissen führen“, so Bahr.
Nach dem neuen Gesetzentwurf liegt die Beweislast nur bei groben Behandlungsfehlern bei den Ärzten. Ansonsten wären die Ärzte Bahr zufolge einer „Defensivmedizin“ ausgesetzt. „Und wir wollen, dass der Arzt weiterhin alles Mögliche und Bestmögliche tut, um dem Patienten zu helfen, dafür muss ein Arzt auch häufig Risiken eingehen, und nicht, dass er an seine Haftpflichtversicherung und an seine Rechtschutzversicherung denkt und deswegen vielleicht ein Risiko auch vermeidet, um nicht nachher einen Rechtsstreit zu haben“, so Bahr.
Eine Beweislastumkehr klinge sympathisch, würde die Behandlungen dem Minister zufolge aber verschlechtern. Das Arzt-Patienten-Verhältnis müsse mit Augenmaß gestärkt werden.
Mit dem neuen Gesetz sollen die Patienten das Recht erhalten, Einsicht in ihre Patientenakte zu nehmen. Auch die Krankenkassen sollen ihre Versicherten bei der Aufklärung vermeintlicher Kunstfehler unterstützen, etwa durch Gutachten. Ob die Kassen im Zweifel auch Gerichtskosten für die Patienten übernehmen, konnte Bahr im Deutschlandfunk noch nicht konkret sagen.
Der Gesetzesentwurf war heute zur ersten Lesung im Bundestag. Opposition und Krankenkassen halten die Regierungspläne für unzureichend. Für Opfer eines Behandlungsfehlers gebe es keine Verbesserung im Vergleich zu heute, kritisierte beispielsweise die Grünen-Gesundheitsexpertin Maria Klein-Schmeink.
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