Versorgungsgesetz

Bahr verteidigt Fremdbesitzverbot APOTHEKE ADHOC, 03.08.2011 15:04 Uhr

Berlin - 

Mit dem heute von der Koalition beschlossenen Versorgungsgesetz wird es für Medizinische Versorgungszentren (MVZ) von Klinikketten schwieriger, Arztsitze zu kaufen: Kassenärztliche Vereinigungen haben künftig ein Vorkaufsrecht auf neue oder frei werdende Praxen. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) findet es richtig, Fremdinvestoren im Gesundheitswesen nachrangig zu behandeln.

Immerhin gelte bei Anwaltskanzleien auch ein Fremdbesitzverbot, sagte der Minister. Im Gesundheitswesen sei diese Regelung ebenfalls sinnvoll: „Nur wenn die Ärzte ihr Vorkaufsrecht nicht ausüben, dürfen Kliniken das Versorgungszentrum kaufen“, so Bahr.

Das Gesetz ermögliche es den Kassen außerdem, mit Zusatzleistungen in Wettbewerb zu treten: „Das betrifft beispielsweise OTC-Medikamente oder künstliche Befruchtung“, sagte Bahr. „Das ist fairer Wettbewerb mit gleichzeitig besserer Versorgung.“