Infektionsschutzgesetz

Bahr verkürzt Meldefristen dpa, 18.08.2011 07:44 Uhr

Berlin - 

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat Konsequenzen aus der Epidemie des aggressiven Darmkeims EHEC gezogen. Die im Infektionsschutzgesetz vorgesehenen Meldefristen werden erheblich verkürzt. Danach müssen Ärzte künftig innerhalb von 24 Stunden das Gesundheitsamt informieren, bestätigte ein Ministeriumssprecher am Mittwochabend Informationen der Lübecker Nachrichten.

Damit wird die Meldung per Briefpost faktisch ausgeschlossen. Auch die Übermittlung von den Gesundheitsämtern über die Landesmeldestellen zum Robert-Koch-Institut (RKI) will Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) deutlich beschleunigen. Sie darf künftig nicht mehr bis zu 16 Tage dauern, sondern nur noch höchstens 3 Tage. Für die Zukunft strebe der Minister eine Datenbank-Lösung an.

Das RKI ist die zentrale Einrichtung der Bundesregierung für die Krankheitsüberwachung. Das schleppende Meldewesen hatte sich im Frühsommer als Schwachpunkt in der EHEC-Epidemie mit mehreren Dutzend Todesfällen herausgestellt. Die Novelle des Infektionsschutzgesetzes soll dem Bericht zufolge am 31. August im Bundeskabinett beschlossen werden.