Vorstandsgehälter

Bahr stärkt Kassenchefs den Rücken dpa, 08.12.2009 17:22 Uhr

Berlin - 

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat Forderungen des Rechnungshofs zurückgewiesen, hohe Gehälter von Krankenkassen-Vorständen per Gesetz einzudämmen. „Die Höhe der Vorstandsvergütungen bei Krankenkassen wird mit dem Verwaltungsrat vereinbart und nicht vom Staat festgelegt“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär Daniel Bahr (FDP). Der Bundesrechnungshof hatte die Vorstandsgehälter der deutschen Kassenchefs kritisiert und gesetzliche Abhilfe gefordert.

„Die Vergütungen sollten sich an Leistungen und Finanzlage orientieren“, betonte Bahr. „Wir wollen verantwortungsbewusste Manager und keine Behördenleiter an der Spitze von Krankenkassen.“ Deshalb sollten in Kassen keine Vorstände etabliert werden, die die Unternehmen nach behördenähnlichen Verwaltungsprinzipien führen. „Dies würde auch dem heutigen Aufgaben- und Verantwortungsumfang der Vorstände der Krankenkassen nicht gerecht.“

Aufsichtsbehörden - Bundesversicherungsamt und Gesundheitsministerien der Länder - haben nach Bahrs Angaben bereits heute Möglichkeit und Pflicht, gegen zu hohe Vergütungen vorzugehen. Dabei müssten sie die Versichertenzahl zugrunde legen und Kassen miteinander vergleichen. Bahr: „Es ist Aufgabe der zuständigen Aufsichtsbehörden, auf Korrekturen bei der Vergütungshöhe hinzuwirken, wenn die Vergütungshöhe unter Berücksichtigung der Versichertenzahl der Krankenkasse in einem krassen Missverhältnis zur Vergütungshöhe anderer Krankenkassen vergleichbarer Größe steht.“