Fangprämien

Bahr: Sanktionen statt Studien

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Berlin -

Die Kassen werfen den Krankenhäusern vor, Ärzten sogenannte Fangprämien für die Zuweisung von Patienten zu zahlen. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) forderte die Kassen zum Handeln auf. Die Bundesärztekammer (BÄK) wies die Anschuldigung als „platt und populistisch“ zurück.

 

Bahr sagte, die Gesetzeslage sei klar: „Wenn ein Arzt gegen Entgelt in Kliniken zuweist, muss das geahndet werden.“ Die Kassen hätten alle Möglichkeiten, das zu tun und müssten Verdachtsfällen konkret nachgehen und Konsequenzen ziehen. Eine Studie alleine reiche nicht aus. Daten über einen Anstieg anonymer

Meldungen solcher Fälle lägen nicht vor, sagte Bahr.

Der GKV-Studie zufolge zahlt jede vierte Klinik Fangprämien für Patienten. Auch knapp die Hälfte der nichtärztlichen Leistungserbringer wie Sanitätshäuser, Hörgeräte-Akustiker oder Orthopädie-Schuhmacher habe zugegeben, schon Vorteile wie Geld, Kostenübernahme von Tagungen oder Sachleistungen erhalten zu haben.

Solche Praktiken will der GKV-Spitzenverband nicht länger dulden: „Ärzte, die weiter an Zuweisungen gegen Entgelt festhalten, müssen damit rechnen, ihre Zulassung zu verlieren“, drohte Vorstand Gernot Kiefer. Krankenhäuser dürften für die Zuweisung von Patienten weder Entgelte zahlen noch wirtschaftliche Vorteile gewähren oder versprechen.

BÄK-Präsident Dr. Frank Ulrich Montgomery kritisierte die Vorwürfe der Kassen: Diese würden „niemals die Berufsgerichte bemühen, sondern lieber pauschale Verdächtigungen ausstreuen“, sagte er. „Seriös“ wäre es gewesen, die Verdachtsfälle umgehend der Ärztekammer zu melden.

 

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