Altarzneimittel

Bahr: Restmedikamente für Bedürftige

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Berlin -

Einmal pro Woche behandelt Dr. Uwe Denker in der „Praxis ohne Grenzen“ in Bad Segeberg Patienten, die sich sonst keinen Arztbesuch leisten können. Doch die Versorgung mit Medikamenten ist ein Problem. Da Arzneimittel in Deutschland nicht gespendet werden dürfen, muss ein Großteil des Budgets auf den Arzneimittelkauf verwendet werden. Bei einem Besuch kündigte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) an, die Wiederverwendung von Restbeständen etwa aus Heimen zu erleichtern.

 

Seit Januar 2010 öffnet die Praxis jeden Mittwoch für mittellose Patienten ohne ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Gemeinsam mit ehrenamtlichen Helfern kümmert sich der pensionierte Allgemeinmediziner um bedürftige Kranke, die aus ganz Deutschland in seine Praxis kommen.

Das Projekt wird ausschließlich über Spenden finanziert. Da die Zahl der Patienten zunimmt und zahlreiche Menschen mit schweren Erkrankungen zu den Besuchern zählen, entstehen die größten Kosten mittlerweile beim Einkauf von Medikamenten.

Denker und seine Mitstreiter fordern daher, dass unbenutzte, original verpackte Medikamente für die kostenlose Ausgabe an Bedürftige freigegeben werden. „Von den Herstellern bekommen wir ohnehin nichts. Uns geht es vor allem um nicht mehr benötigte Medikamente aus Altenheimen“, erklärt Denker. Die Weitergabe verhindert derzeit allerdings das Arzneimittelrecht.

Bei einem Besuch der Einrichtung hat Bahr dem engagierten Mediziner nun mitgeteilt, dass die Weitergabe von Arzneimitteln an bedürftige Patienten erleichtert werden soll. „Wichtig ist, dass der Apotheker vor Ort darauf schaut, dass Qualität und Sicherheit dieser Arzneimittel auch wirklich gewährleistet sind. Er übernimmt die Verantwortung dafür, dann werden die Patienten identifiziert, und denen können dann diese Arzneimittel durch den Apotheker zur Verfügung gestellt werden“, sagte Bahr gegenüber Reportern des NDR.

Nur Medikamentenspenden aus überwachten Einrichtungen wie Altenheimen sollen künftig an Bedürftige weitergegeben werden dürfen. Spenden aus Privathaushalten sollen dagegen verboten bleiben. Zu den Details gibt es im Bundesgesundheitsministerium (BMG) derzeit keine Aussagen.

 

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