Bahr: Medikationskatalog statt Rabattverträge Janina Rauers, 16.09.2011 08:46 Uhr
Während Industrie und Kassen den Änderungsantrag zum Versorgungsgesetz für das KBV/ABDA-Modell kritisieren, lobt Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) das Konzept: „Der Medikationskatalog ist eine gute Idee“, sagte Bahr auf dem Sommerempfang des Apothekerverbands Nordrhein in Düsseldorf.
Das Konzept sei eine Möglichkeit, Alternativen zu Rabattverträgen auszuprobieren, so Bahr. Nachdem sich die Apotheker mit den Ärzten geeinigt hätten, könne in einem Pilotprojekt ermittelt werden, ob das Modell besser sei. Das Versorgungsgesetz muss zwar den Bundestag noch passieren, Bahr gibt sich aber optimistisch: „Ich bin gespannt, welche Region das Modellprojekt durchführen wird.“
Der Minister bekräftigte zudem seine Bereitschaft, gegen Pick-up-Stellen vorzugehen: Mit dem Verweis auf das Versprechen im Koalitionsvertrag habe Verbandschef Thomas Preis in „einer offenen Wunde gebohrt“. Er selbst habe sich seinerzeit „mit Händen und Klauen“ dafür eingesetzt, dass das Verbot aufgenommen wurde, so Bahr. Aufgrund der von Bundesinnen- und Bundesjustizministerium vorgetragenen verfassungsrechtlichen Bedenken sei er beim Pick- up-Verbot mit seiner Weisheit am Ende.
Während die ABDA Alternativen zur Verbotsforderung prüft, will sich Bahr von einem Verbot nicht völlig verabschieden: Wer neue Ideen und konkrete Vorschläge bringe, die gleichzeitig mehrheitsfähig und verfassungsrechtlich unbedenklich seien, stoße bei ihm auf offene Türen. Er könne verstehen, dass die Apotheker Bedenken gegen Alternativen unterhalb eines Verbots hätten, so Bahr. Zwar hätten sich Pick-up-Stellen nicht so wie befürchtet durchgesetzt - vielleicht bleibe das aber nicht immer so.
In Sachen Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) bleibt Bahr auf seinem Kurs: Ziel sei es, Bürokratie ab- statt aufzubauen. Kritik hatte es zuletzt unter anderem an den geplanten Erleichterungen für Filialapotheken gegeben. Bahr kritisierte, dass in einigen Apotheken die Beratung weniger diskret möglich sei als bei der Post oder Bank. Hier seien Anstrengungen nötig, die aber freiwillig von den Apotheken geleistet werden müssten - ohne Vorgaben durch den Gesetzgeber.