Organspende

Bahr: Keine Bevorzugung von Privatpatienten

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Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) weist den Verdacht zurück, dass Privatversicherte bei der Vergabe von Spenderorganen bevorzugt werden. Im NDR sagte Bahr, die Bundesregierung könne keinen Trend feststellen, der für eine Bevorzugung von Privatversicherten spreche. Derzeit würden die Regeln überprüft. „Aber ein genereller Unterschied wird hier nicht gemacht.“

Ein Ministeriumssprecher ergänzte: „Bei der Vermittlung von Organen spielt der Versichertenstatus keine Rolle.“ Daten von Eurotransplant zeigten, dass die gesetzlichen Regeln offenbar auch eingehalten würden: Demnach ist die Sterblichkeit von Privatversicherten auf der Warteliste gleich oder sogar höher als die von Kassenpatienten. So starben zwischen 2007 und 2010 zum Beispiel 10,9 Prozent der Privatversicherten, die auf eine Lebertransplantation warteten, aber nur 10,2 Prozent der Kassenpatienten.

Die Grünen hatten gestern eine Berechnung veröffentlicht, nach der Privatversicherte bei der Vergabe von Spenderorganen leicht bevorzugt werden. Demnach lag der Anteil der Privatversicherten an allen Transplantationen zuletzt höher als ihr Anteil auf der Warteliste.

Der PKV-Verband reagierte empört auf die Darstellung: „Organtransplantationen für schwerkranke Patienten dürfen nur nach den medizinischen Erfolgsaussichten, nach der Dringlichkeit und nach der Wartezeit zugeteilt werden“, betonte Verbandsdirektor Volker Leienbach. „Die Rangfolge bei der Vergabe von Spenderorganen hat nichts mit dem Versichertenstatus zu tun.“

Auch der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn (CDU), griff die Grünen scharf an. Sie müssten sich die Frage gefallen lassen, „ob sie durch bewusste Panikmache im Wochenrhythmus nicht Menschenleben gefährden“.

 

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